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	<title>Kommentare zu: HartzIV-Sanktions-Paragraf gekippt?</title>
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		<title>Von: Unix</title>
		<link>http://www.aktive-erwerbslose.net/2010/02/hartziv-sanktions-paragraf-gekippt/comment-page-1/#comment-45</link>
		<dc:creator>Unix</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 17:29:48 +0000</pubDate>
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		<description>Das stimmt so leider nicht. Denn mit der Betitelung evident heißt es weder zu hoch noch zu niedrig. Aber auch nur deshalb weil es keine vernünftige Berechnung bisher gab und die Richter keinen EUR Betrag vorgegeben haben.

An und für sich zwar stimmig, aber wie sieht es bei Aufstockern aus? Da wäre somit eine Kürzung auf das Minimum machbar. Nur würde es wohl die &quot;Moral&quot; nicht heben wenn man als Aufstocker noch gekürzt werden kann und als nicht aufstocker nicht.

Von daher sind erstmal Urteile abzuwarten wie es die Justitz sieht. Sollten sie der selben Meinung sein wie ichs hoffe dann können wir uns freuen. Wenn nicht wird es zu weiteren Klagewegen führen müssen bis es letztendlich auch wieder vor dem Verfassungsgericht landet. Das wird aber wieder sehr lange dauern. Alternativ schafft es einer der Kläger vor dem Verfassungsgericht vor dem EuGHMR das mit zu kippen. 

So sehe ich es zumindest ist es leider eben noch nicht so klar definiert ober er jetzt aufgehoben ist oder nicht. Zumal die ARGEn ohnehin noch viel länger bräuchten um das zu verstehen, bis dann auch mal Bescheide geändert sind ohne Sanktionspragraph wirds dann auch nochmal länger dauern. 

Hoffen dürfen wir aber sekptisch bleiben sollten wir. Und bei Sanktion sofort Klagen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das stimmt so leider nicht. Denn mit der Betitelung evident heißt es weder zu hoch noch zu niedrig. Aber auch nur deshalb weil es keine vernünftige Berechnung bisher gab und die Richter keinen EUR Betrag vorgegeben haben.</p>
<p>An und für sich zwar stimmig, aber wie sieht es bei Aufstockern aus? Da wäre somit eine Kürzung auf das Minimum machbar. Nur würde es wohl die &#8220;Moral&#8221; nicht heben wenn man als Aufstocker noch gekürzt werden kann und als nicht aufstocker nicht.</p>
<p>Von daher sind erstmal Urteile abzuwarten wie es die Justitz sieht. Sollten sie der selben Meinung sein wie ichs hoffe dann können wir uns freuen. Wenn nicht wird es zu weiteren Klagewegen führen müssen bis es letztendlich auch wieder vor dem Verfassungsgericht landet. Das wird aber wieder sehr lange dauern. Alternativ schafft es einer der Kläger vor dem Verfassungsgericht vor dem EuGHMR das mit zu kippen. </p>
<p>So sehe ich es zumindest ist es leider eben noch nicht so klar definiert ober er jetzt aufgehoben ist oder nicht. Zumal die ARGEn ohnehin noch viel länger bräuchten um das zu verstehen, bis dann auch mal Bescheide geändert sind ohne Sanktionspragraph wirds dann auch nochmal länger dauern. </p>
<p>Hoffen dürfen wir aber sekptisch bleiben sollten wir. Und bei Sanktion sofort Klagen!</p>
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