Kindergeld darf voll auf Hartz IV angerechnet werden

Freitag, 9. April 2010
Berichtet von Adimin

Kindergeld darf voll auf Hartz IV angerechnet werden

Schlechte Nachrichten für Hartz-IV-Familien: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf das Kindergeld in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Gleiches gilt laut Landessozialgericht Sachsen für Geldgeschenke über 50 Euro.

Diese Entscheidung des BVG, die ja nun auch weiträumig in den Medien erscheint, die sollte es nun aber doch auch in das Gehirn der Politiker geschafft haben.

Vielleicht werden nun nicht mehr die Vergleiche und Berechnungen aufgebracht, wonach die Hartzer ja auch noch das Kindergeld für sich haben. Berechnungen, bei denen das Kindergeld zusätzlich gerechnet wird, sind nämlich populistisch hervorragend geeignet, aber völlig an den Wirklichkeiten vorbei. Hier wird nun das Lohnabstandsgebot ersichtlich. Nämlich durch die bisher falschen Berechnungen der Politiker.

Liebe Politiker, ich hoffe, Ihr könnt jetzt besser rechnen. Denn nicht alles was Ihr uns vorrechnet entspricht auch den Tatsachen.

Gut, das betrifft auch andere Bereiche. Dabei sollten doch Lehrer , Steuerberater und Rechtsanwälte, aus denen ja ein großer Teil der Politiker besteht, rechnen können.

Sollten deswegen die Auszubildenden Nachilfe brauchen?

(c) Adimin

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