Anarchie bei der Bundesagentur für Arbeit?

Freitag, 8. Oktober 2010
Berichtet von Rudi Wühlmaus

Ein Gastbeitrag von kopperschlaegerdotnet

Recht und Gesetz? Nicht für uns! Das, so muss man den Eindruck gewinnen, ist die Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit im Umgang mit ihren “Kunden” genannten erwerbslosen Empfängern staatlicher Transferleistungen.

Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtet, verschickt die BA bereits jetzt Bescheide bezüglich des Wegfalls des Elterngeldes zum 01.01.2011 an Betroffene. Der Haken bei der Sache: weder Bundestag noch Bundesrat haben das diesbezügliche Gesetz bislang überhaupt beschlossen, es gibt also de facto bislang keinerlei rechtliche Grundlage für das Handeln der BA.

Trotzdem verschickt die Bundesagentur laut Süddeutscher Zeitung bereits seit Mitte September Bescheide, in denen von Hartz IV abhängigen Eltern mitgeteilt wird, dass das Elterngeld “ab 01.01.2011 als sonstiges Einkommen angerechnet”, also gestrichen werde. Man werde, so die BA, bis Ende des Jahres mehr als 300.000 Bescheide versenden, in denen die vorgesehenen Gesetzesänderungen vorweggenommen werden. Begründet wird dies damit, dass man den Verwaltungsaufwand gering halten wolle. Zudem könne man so vermeiden, dass zu viel bezahlte Leistungen nach Eintritt der erwarteten Gesetzesänderung zurückgefordert werden müssten.

Bei dieser mehr als fragwürdigen Vorgehensweise erhält die Bundesagentur Rückendeckung vom Bundesarbeitsministerium. ”Würde über Teile von Bewilligungszeiträumen zunächst nicht entschieden, bestünde zu Beginn des Jahres 2011 die Gefahr, dass die existenzsichernden Leistungen nicht oder nicht in erforderlichem Umfang ausbezahlt werden”, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Städtetag, welcher gegen das Vorgehen der Bundesagentur protestierte. In einem Schreiben an Ministerin von der Leyen hatte der Städtetag darauf verwiesen, dass er das Vorgehen schlichtweg für rechtswidrig halte. Da es keine gültige Rechtsnorm für die erlassenen Bescheide gebe, befürchte man “enorme verwaltungsorganisatorische und ökonomische Auswirkungen aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Widerspruchs- und Klageverfahren”.

Den Umstand, dass es bislang keinerlei gültige Rechtsnorm für diesen Vorgang gibt, scheint jedoch weder BA noch Arbeitsministerium zu beeindrucken. Nicht nur angesichts der Tatsache, dass von Seiten der Opposition bereits eine Blockade des entsprechenden Gesetzes im Bundesrat angedroht wurde, darf man dieses wohl zurecht als ziemliche Dreistigkeit empfinden. Betroffenen können wir nur dringend empfehlen, sich von fachkundiger Stelle Rat einzuholen, um gegebenfalls unter Hinblick auf die fehlende Rechtsgrundlage Widerspruch gegen entsprechende Bescheide einzulegen.

Erste Hilfe gibt es unter anderem hier:
http://www.aktive-erwerbslose.net
http://www.elo-forum.org/
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Hier im Forum kann auch darüber diskutiert werden

2 Antworten to “Anarchie bei der Bundesagentur für Arbeit?”

  1. 1. Es geht hier ja zu wie ein Affentheater. Geht´s noch?

    #258
  2. [...] This post was mentioned on Twitter by Rudi Wühlmaus, AktiveErwerbsloseiD. AktiveErwerbsloseiD said: An­ar­chie bei der Bun­des­agen­tur für Ar­beit? http://merky.de/87bf8d #hart4 #soziales [...]

    #242

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