(...) Die Kläger gerieten unter hohen Zeitdruck. Das Zensusgesetz war bereits Mitte Juli 2009 beschlossen worden, eine Verfassungsbeschwerde musste binnen eines Jahres eingereicht werden. Doch die Bremer Anwältin Eva Dworschak erhielt erst vor zwei Wochen den Auftrag, einen Klage zu verfassen. Parallel dazu sammelte der Bielefelder Datenschutzverein Foebud im Internet 13.000 Unterstützerunterschriften. Diese kennen aber weder die konkrete Klage, noch sind sie selbst Kläger. Konkrete Kläger sind nur vier Personen, deren Namen aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. (...)
Der jetzt eingereichten Klage werden auch in Datenschützerkreisen keine großen Erfolgsaussichten eingeräumt. Dabei hatte das Verfassungsgericht noch 1983 die in Westdeutschland geplante Volkszählung gestoppt, weil sie mit einer Korrektur der Melderegister verbunden wurde. Der neue Anlauf 1987 wurde von Karlsruhe akzeptiert, weil der Staat auf den Melderegisterabgleich verzichtete. Auch 2011 ist es verboten, die Zensusdaten zur Verbesserung der Melderegister zu verwenden. (...)
Quelle: taz