1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
News:
A
ktive
E
rwerbslose
i
n
D
eutschland sind jetzt am Zwitschern
,
auf
Facebook
sind wir auch zu finden
Aktive Erwerbslose in Deutschland
>
Information und Hilfe
>
ALGI
>
ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
Seiten: [
1
]
2
Nach unten
« vorheriges
nächstes »
Drucken
Autor
Thema: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen (Gelesen 4744 mal)
Ines und Jannick
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 62
ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
am:
Juni 20, 2008, 23:46:09 »
Hallo,
also, mein Mann wurde zum 31.05.08 am 30.04.08 gekündigt. (Auftragslage schlecht)
Am 02.05.08 hat er sich sofort bei der Agentur arbeitslos gemeldet.
Den ALG1-Antrag konnte er erst diese Woche abgeben, weil Chef so lange gebraucht hat um ihn auszufüllen.
Heute kam der Bescheid.
Er hat erst ab 01.08.08 Anspruch, in der Zeit vom 01.06-31.07. steht, Leistungsbetrag 0,00€, vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers.
Ich bekomme ja noch ALG2.
Wie soll ich das verstehen?
Ich muß ja jetzt am Montag erstmal den ALg1-Bescheid meines Mannes einreichen.
So, wie ich die Arge hier kenne, dauert, das wieder 6-8 Wochen, ehe die aus der Soße kommen und das bearbeiten.
Gesetzesgrundlagen stehen nicht auf dem Bescheid, wo ich hätte nachgucken können.
LG, Ines
Ines und Jannick
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 62
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #1 am:
Juni 20, 2008, 23:50:01 »
ach, eine Frage hab ich noch:
warum wird mein Mann jetzt auch von der Arge betreut und nicht von der Agentur?
Er hatte am Dienstag schon einen Termin gehabt, er sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben (hat er aber nicht, die liegt hier bei uns)
Dann soll er sich bundesweit bewerben, zu Zeitarbeitsfirmen gehen usw.
Ist das alles rechtens?
LG
Left of Life
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 8.418
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #2 am:
Juni 20, 2008, 23:56:24 »
Kannst Du die Eingliederungsvereinbarung hier mal einstellen? (Alle Namen unkenntlich machen). Dann können wir uns die erstmal anschauen und sehen, was da alles nicht stimmt
Gennaio
Gast
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #3 am:
Juni 21, 2008, 00:03:25 »
Hallo Ines,
eine Frage noch: Von wann bis wann hat Dein Mann "versicherungspflichtigt" gearbeitet? Denn hier geht es darum, ob Dein Mann einen Anspruch auf ALG I "erworben" hat.
Ines und Jannick
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 62
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #4 am:
Juni 21, 2008, 00:06:54 »
@Gennaio: er hatte die letzten 3 Jahre durchgehend gearbeitet. Anspruch laut Bescheid ist 360 Tage ab 01.06.08
Soll ich den Bescheid auch noch einstellen?
Hier ist noch die EGV:
Ines und Jannick
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 62
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #5 am:
Juni 21, 2008, 00:07:23 »
teil 3 der Egv:
Gennaio
Gast
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #6 am:
Juni 21, 2008, 00:18:33 »
Hallo Ines,
es kann nicht angehen, dass jemand, der Anspruch auf ALG I hat "plötzlich" von der ARGE "betreut" wird und zudem noch mit einer EGV überfallen wird.
Hier wäre ein sofortiger Widerspruch notwendig. Ich würde Euch jedoch dringend empfehlen hier rechtsanwaltlichen Rat einzuholen bzw. Euch von einem RA vertreten zu lassen.
Left of Life
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 8.418
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #7 am:
Juni 21, 2008, 00:21:36 »
Genau das war ja zu erwarten. Eine Standard EGV, wie sie im Buche steht. Diese EGV gibt nichts her. Nicht einmal ist die Rede von den Pflichten der Arge. Vom Einhalten eines Vertrages keine Spur.
Ist mit ihm denn vorher ein Profiling gemacht worden, um seinen "Standort" zu bestimmen, wie es so schön heißt? Das ist Voraussetzung für eine EGV. Jetzt sollte er einen Gegenvorschlag erarbeiten, in dem er klar seine Vorstellungen für die weitere Laufbahn vermerkt.
Die EGV ist ein Vertrag, der nicht einfach einseitig beschlossen werden darf.
Aber als allererstes ist, wie Gennaio schon sagt zu prüfen, ob ihm nicht ALG 1 zusteht. Davon gehe ich eigentlich aus.
Ines und Jannick
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 62
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #8 am:
Juni 21, 2008, 00:33:14 »
So, Elfmeterschießen ist vorbei
Er hat einen Anspruch auf ALG1, der Bescheid liegt vor mir.
Profiling hat die SB nicht gemacht, da hab ich ihn gefragt.
Da schick ich meinen Mann am Montag ins Gericht, Beratungsschein beim Anwalt holen und dann zu der SB, das er die EGV nicht erstmal nicht unterschreibt.
LG
Adimin
Team
Offline
Beiträge: 6.604
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #9 am:
Juni 21, 2008, 00:44:28 »
Hm, das ist aber noch ein wenig komplizierter.
Ines Mann hat ja vorher auch nicht so viel verdient, so das aufgestockt werden mußte. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Und da die Arge bisher aufstockend beteiligt war ist sie es auch weiterhin, denn das ALG I wird noch weniger sein.
Also ist hier schon eine Zuständigkeit der Arge gegeben, da ja eine Bedarfsgemeinschaft gegeben ist.
Insofern wird er auch eine EGV abschließen müssen. Natürlich keine Standard-EGV, sondern schon eine individuelle.
Und natürlich sollte vorher ein Profiling stattfinden.
Und wegen dem ALGI - Anspruch würde ich auch mal beim Anwalt vorbeischauen.
Und wenn da ein Termin auf sich warten lassen sollte, dann bitte vorher gegen den Bescheid schon mal Widerspruch einlegen.
Ohne Begründung, die kann man nachreichen.
Der Anspruch sollte doch ab Datum Antragsabgabe sein. Dieses wäre ja dann wohl auf alle Fälle noch der Juni.
Selbst wenn die das Gehalt zum Juni rechnen, dann aber doch wohl auf alle Fälle ab 01.07.
Und nicht am 01.08.
Ines und Jannick
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 62
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #10 am:
Juni 21, 2008, 00:52:01 »
was aber noch wäre, mein Mann bekommt ja diesen Monat noch für Mai einmal Lohn.
Mit dem Lohn und dem Alg1 würden wir mehr haben, als wenn, wir von der Arge den Bedarf bekommen.
Bedarf von ALG2 ist bei uns ca. 1200€; Lohn und ALG1 wären aber ca. 2000€+Kindergeld+mein Nebenjob.
Ich denke, das wir jetzt für Juni und Juli komplett den Bedarf an Alg2 bekommen und ab August Alg1+dazu Alg2.
So richtig, werd ich aus der rechnung des Arbeitsamtes bzw. Arge nicht schlau.
Ich danke euch schonmal für eure Hilfen.
LG, INes
Dopamin
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 4.380
Hauptberuf: Krawallnudel Nebenberuf: Telefontante
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #11 am:
Juni 21, 2008, 01:11:50 »
Zitat von: Ines und Jannick am Juni 21, 2008, 00:33:14
So, Elfmeterschießen ist vorbei
Er hat einen Anspruch auf ALG1, der Bescheid liegt vor mir.
Profiling hat die SB nicht gemacht, da hab ich ihn gefragt.
Da schick ich meinen Mann am Montag ins Gericht, Beratungsschein beim Anwalt holen und dann zu der SB, das er die EGV nicht erstmal nicht unterschreibt
.
,
weil er sie seinem Rechtsbeistand zur Prüfung vorlegt.
LG
Das würde ich parallel schriftlich einreichen, manche SB haben ja leider schon schlimmes Alzheimer...
Dopamin
Bei großen Problemen mit der "ARGE des Vertrauens" kann man sich auch an die örtliche Regionaldirektion, oder das Kundereaktionsmangement in Nürnberg wenden.
Sorgen wir dafür, dass sie nicht arbeitslos werden...
Barney
Team
Offline
Beiträge: 13.571
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #12 am:
Juni 21, 2008, 12:10:34 »
Bitte nichts überstürzen. Mir ist noch nicht ganz klar, wann der Lohn gezahlt wurde (Zuflußprinzip), wer alles zur Bedarfsgemeinschaft gehört und dessen Einkommen demzufolge angerechnet wird.
Offensichtlich klar ist ja wohl inzwischen, dass Anspruch auf aufstockendes Alg 2 besteht und deswegen auch eine EingV abgeschlossen wird.
Für die Prüfung der vom Amt vorgelegten EingV steht deinem Mann ein angemessener Zeitraum zu. Den würde ich auf alle Fälle nutzen. Dieser Zeitraum ist nicht in Tagen definiert. Man kann aber von 14 Tagen ausgehen. In dieser Zeit würde ich auf alle Fälle eine unabhängige Beratung bzw. einen Anwalt vor Ort mit all meinen Unterlagen aufsuchen.
Die meisten Anwälte helfen, das schreiben wir hier immer wieder, bei der Antragstellung dieses Beratungskostenscheines. Bei der Terminabsprache ansprechen.
Dann kostet die Beratung 10 Euro, sollte der Schein verweigert werden, nehmen die meisten Anwälte für die Erstberatung max. 40 Euro. Muß man sich überlegen, ob sich dieser Einsatz, sollte der Schein verweigert werden, lohnt.
Gruß Barney
Unsere Forderung: Mindestlohn, Grundsicherung, Arbeitszeitverkürzung
Informieren Sie sich bitte selbst zu den hier behandelten Themen. Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider.
Adimin
Team
Offline
Beiträge: 6.604
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #13 am:
Juni 21, 2008, 14:46:01 »
Ines, das was Barney schrieb ist was ich meinte. Wenn Dein Mann noch im Juni Geld bekommt für Mai, dann wird es im Juni angerechnet. Nicht im Juli.
Ergo müßte ja schon ab Juli ALG I bezahlt werden.
Wenn das Geld erst im Juli kommt, dann wird es im Juli angerechnet. Das nennt man Zuflußprinzip.
ALso nochmal genau prüfen. Obwohl das Zuflußprinzip doch nur bei ALG II gilt, oder irre ich mich da?
Dopamin
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 4.380
Hauptberuf: Krawallnudel Nebenberuf: Telefontante
Re: ALG1 Anspruch ab Juni, aber erst ab August angwiesen
«
Antworten #14 am:
Juni 21, 2008, 15:09:43 »
Mal n annern Schnack,
sachma Ines, dein Männe ist nicht zufällig inner Zeitarbeit?
Auftragsmangel ist m.W. dort kein Kündigungsgrund, wie z.B. bei einer Festanstellung in einem "normalen" Betrieb...
Aber die drei Wochen sind ja eh schon um...
Dopamin
Bei großen Problemen mit der "ARGE des Vertrauens" kann man sich auch an die örtliche Regionaldirektion, oder das Kundereaktionsmangement in Nürnberg wenden.
Sorgen wir dafür, dass sie nicht arbeitslos werden...
Seiten: [
1
]
2
Nach oben
Drucken
« vorheriges
nächstes »
Gehe zu:
Bitte wählen Sie ein Ziel:
-----------------------------
Aktionen der Aktiven Erwerbslosen
-----------------------------
=> Mitteilungen der Aktiven Erwerbslosen
=> Macht mit! - Aktuelle Aktionen
=> Aktionen, die wir unterstützen
=> ePetitionen
=> Newsletter
-----------------------------
Rund um das Forum
-----------------------------
=> Sinn und Zweck dieses Gesamtforums
-----------------------------
Information und Hilfe
-----------------------------
=> Erfolge
=> Bildungspaket
=> Härtefallregelungen
=> Bedarfsgemeinschaft Ja oder Nein
=> Anträge, Vorlagen und Formulare
===> Merkblätter,Formulare und sonstiges für Schwerbehinderte
===> Vordrucke der AEiD
===> Anträge, Widersprüche, Standardschreiben
=> Datenschutz
=> Arbeitslosengeld II / Hartz IV
=> Kosten der Unterkunft
=> Eingliederungsvereinbarung und Ein-Euro-Job
=> Kinder, junge Erwachsene, U 25
=> Alleinerziehend mit Hartz IV
=> Schwerbehinderte/Gesundheit / Rente
===> Schwerbehinderung Diskussionen
===> Wichtiges und Tips für Schwerbehinderte
===> Lustiges, Nachdenkliches und sonstiges für Behinderte
=> Fünfzig und älter
=> MigrantInnenforum
=> AfA/Argen/Optionskommunen
=> ALGI
=> Allgemeine Fragen
=> Einstellungsvertrag, Kündigung, Sperrzeit, Arbeitszeugnis?
-----------------------------
Zusammenarbeit der Initiativen und Organisationen rund um HartzIV
-----------------------------
=> Vor Ort Aktiv
=> Internet-Hilfen und-Foren
===> Gewerkschaften
-----------------------------
Die neuesten Nachrichten
-----------------------------
=> Soziales
=> Gegen Hartz4
=> Nachdenkseiten
=> Kobinet-Nachrichten
-----------------------------
Allgemeine Diskussionen
-----------------------------
=> News/Tagespresse/Diskussionen
=> Bürgerarbeit
=> Grundsatzdiskussion
===> Referentenentwurf vom 20.9.2010 zum SGB II
===> Referentenentwurf vom 26.9.2010 - Regelsätze SGB II
===> Gestzesvorlage vom 26.10.2010
=> Bedingungsloses Grundeinkommen , Für oder Wider
-----------------------------
Diskussionen zu Urteilen
-----------------------------
=> Urteile
-----------------------------
Von User zu User
-----------------------------
=> Hobbythek
=> Spiele-Ecke
=> Leben mit Hartz
=> Kochen mit Hartz
=> Usertreffen Ja/Nein Wo Termin
=> Meine kleine Geschichte
=> Der erwerbslose Hund und andere Haustiere
-----------------------------
Einfach nur reden
-----------------------------
=> TV Tipps
-----------------------------
Urteilsdatenbank
-----------------------------
=> Urteile/Gesetze/Verordnungen von Euch
=> Allgemeine Urteile
=> Urteile Eingliederunsvereinbarung, Ein-Euro-Job und Beruf
=> Urteile Familie
=> Urteile für junge Erwachsene, U 25
=> Urteile zum Verfahrensrecht
=> Urteile zur Schwerbehinderung
=> Urteile zur Eheähnlichen Gemeinschaft
=> Urteile zu Kosten der Unterkunft
=> Urteile zu Migranten
=> Gesetze und Verordnungen
Lade...
© Design 2010 - 2013 by
Rudi Wühlmaus