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EGV und Alg 1
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Autor
Thema: EGV und Alg 1 (Gelesen 8196 mal)
Serena
Normale Mitglieder
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Beiträge: 13
EGV und Alg 1
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am:
August 13, 2013, 15:42:49 »
Kunde ging mit Beistand zum Termin.
EGV wurde vorgelegt und auf Tipp von Beistand nicht unterschrieben.
SB war schon etwas genervt und Kunde sagte, dass es erst überprüft und in Ruhe gelesen wird.
SB: Sie müssen unterschreiben!!!! Wieder ein NEIN vom Kunden!
SB: Wenn Sie nicht unterschreiben, muss ich den VA rausschicken!!
von Beistand und Kunden!!!!!! Diese beschliessen zu gehn!
SB: Ich rufe jetzt die Teamleitung! - Wir gehen jetzt trotzdem!!!
SB: Wenn Sie jetzt gehen, sperre ich Ihnen das Alg 1!!!!!!
Zudem hatte SB vom Amtsarzt die Unterlagen, wo nicht nur die Einschränkungen, sondern auch mehrere Diagnosen vorgelesen wurden, obwohl eine Schweigepflichtsentbindung NUR für den Amtsarzt eingereicht wurde!
SB behauptete auch, dass eine öffentliches oder anonymes Profil in die Jobbörse MUSS!
Adimin
Team
Offline
Beiträge: 6.626
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:EGV und Alg 1
«
Antworten #1 am:
August 16, 2013, 21:56:33 »
Nun, da hat sich die Dame ja ein wenig sehr aus dem Fenster gelehnt.
Eine EGV muss grundsätzlich nicht unterschieben werden. Und schon garnicht ohne ausführliche Überprüfung seitens des Betroffenen. Er kann diese ja auch einem Anwalt vorlegen wollen.
Ich plädiere ja grundsätzlich dazu, eine EGV als Verwaltungsakt kommen zu lassen.
Denn nur dann kann auch Widerspruch dagegen eingelegt werden.
Und manchmal sind es ja auch so kleine Dinge wie die Erreichbarkeitsanordnung, die nicht in die EGV gehört, aber beim Unterschreiben eben akzeptiert wird.
Wie das mit den Profilen aussieht weiss ich nun nicht genau, aber die medizinischen Unterlagen darf sie garnicht haben. Nur eine gutachterliche Zusammenfassung des Amtsarztes. Alles andere ist nicht zulässig, da eine SB kein Arzt ist.
Na, ich hoffe, das Ihr da noch ein wenig dranbleibt. So geht das ja nicht.
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