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Evtl. Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung - ALG I
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Autor
Thema: Evtl. Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung - ALG I (Gelesen 1523 mal)
Ying & Yang
Normale Mitglieder
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Beiträge: 93
Man kann ohne Hund leben, nur lohnt sich`s nicht.
Evtl. Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung - ALG I
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am:
April 10, 2011, 14:48:56 »
Hallo,
wie sieht es aus, wenn sich jemand derzeit in einer Weiterbildungsmaßnahme befindet, welche am 15.04. endet und er danach evtl. einen neuen Job hat.
Das ALG I Aprilgeld wird ja Ende April geleistet.
Doch der erste Lohn kommt ja erst im Mai.
Kann man bis dahin irgendwelche Leistungen beantragen und wenn ja welche und muss man diese dann zurückleisten oder zählen sie zur Überbrückung ohne Rückzahlung ?
Danke für die Antworten.
Gruß
Ying & Yang
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche(n) Meinung/Erfahrungen wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
" Der Verrat wird geliebt - aber nicht der Verräter ! "
Linchen©
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 1.023
Lebe den Tag als wär's der Letzte
Re:Evtl. Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung - ALG I
«
Antworten #1 am:
April 10, 2011, 15:53:59 »
Eigentlich kannst du nur Überbrückungsgeld beantragen, allerdings ist das Zinslos und in Raten zahlbar.
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Anonym
Ying & Yang
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 93
Man kann ohne Hund leben, nur lohnt sich`s nicht.
Re:Evtl. Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung - ALG I
«
Antworten #2 am:
April 10, 2011, 18:07:21 »
Danke für den Tipp, werde mal nach den § suchen und es dann so weitergeben, betrifft mich nicht selbst.
Gruß
Ying & Yang
Ich bin Laie.
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