Erst einmal

bei uns.
Da wir nicht ein soooo großes forum sind brauchst Du evtl. ein wenig Geduld bis eine Antwort von jemandem kommt, der sich in ALGI auskennt.
Aber Grundsätzlich:
Verlass Dich bitte nicht auf mündliche Aussagen. Die sind absolut nichts wert.
Stelle einen Antrag. Schriftlich. Und dieser Antrag muß dann beschieden werden. Auch schriftlich.
Und nur gegen einen schriftlichen Bescheid kann man angehen. Das heißt Widerspruch und Klage einreichen.
Den Antrag am Besten persönlich am Empfangstresen abgeben und den Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen. Der muss angenommen werden. Nicht abwimmeln lassen.
Es kommt nun , glaube ich, auch auf die Stundenzahl an, die Du dort noch arbeitest.