Wenn er das hier beweisen kann:
hier wiederum wurde nicht in meinem Sinne die Klage/n zurückgenommen und wieder und wiederholt wurde ich durch fadwenscheiniges Gebaren unterminiert!
Durch Schreiben ans Gericht, dass der RA nicht in seinem Sinne
gehandelt hat, dürfte die Forderungen dies RAs nichtig sein.
Aber wie gesagt. Besser vorher schlau machen.
Das erfährt man von einem Rechtspfleger an AG, LG aber auch am SG, LSG usw.
Oder aber bei einem anderen RA.
Muss ganz einfach vorher abgeklärt werden.
Notfalls Anwaltskammer einschalten.