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Bewilligung von Sachleistungen
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Autor
Thema: Bewilligung von Sachleistungen (Gelesen 549 mal)
Donnerhall
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Bewilligung von Sachleistungen
«
am:
Januar 18, 2011, 11:05:57 »
Hallo Leute.
Muss mal wieder ein paar Neuigkeiten mitteilen.
Ich habe am 06.01.2011 beim Job-Center Wilhelmshaven einen Antrag auf Bekleidung ( 1 Anzug , Hemd , Krawatte und Schuhe ) für einen Vorstellungstermin in Bezug auf ein Praktikum innerhalb meiner Umschulung zum Personaldienstleistungskaufmann gestellt.
Mit Bescheid vom 07.01.2011 wurde der Antrag gemäß § 23 Abs.1 SGB II in Form eines Darlehens bewilligt. Es wurden 250,00,-€ bewilligt.
Zitat Bescheid :
Zweckbestimmung und Auszahlung
Das Darlehn ist zur Anschaffung eines Anzuges, eines Schuhpaares,eines Hemdes und einer Krawatte bestimmt. Diese Bekleidungsgegenstände benötigen Sie zum einen für Ihr Vorstellungsgespräch am 10.01.2011 in Oldenburg und zum anderen für Ihr Praktikum im Rahmen Ihrer Weiterbildung zum Personaldienstleistungskaufmann . Der Darlehnsbetrag in Höhe von 250,00 Euro wurde Ihnen am 06.01.2011 in bar ausgezahlt .
Verzinsung :
Das Darlehn ist Zinslos
Zitat Ende.
Ich soll das Darlehn in monatlichen Raten in Höhe von 35 ,- € zurückführen.
Dies werde ich selbstverständlich erstmal nicht machen ,weil ich Widerspruch gegen die Darlehensweise Bewilligung eingelegt habe.
Das der Widerspruch begründet ist ,zeigt mir nicht zuletzt auch die Tatsache das die Sachbearbeitung mir am 06.01.2011 bei Barauszahlung des Betrages ein Schreiben vorlegte das ich unterzeichnen sollte . Daraus ging hervor das ich Erkläre dass ich auf jeglichen Widerspruch gegen die darlehensweise Bewilligung verzichte.
Dies hab ich selbstverständlich auch nicht unterschrieben.( Sowas bitte,bitte Niemals unterschreiben )
Zum zweiten habe ich gestern am 18.01.2011 einen Antrag auf Bewilligung einer neuen Brille gestellt. Ich bin Brillenträger und sehe ohne nicht viel.
Ich war um 8:00 Uhr da und das Spektakel ging bis fast 13:00 Uhr.
Begründet habe ich meinen Antrag damit, das ich in einer Weiterbildungsmaßnahme bin die ich ohne Brille nicht mehr weiter machen könnte und das ich in Bezug auf das Praktikum das in Oldenburg statt finndet ohne Brille auch kein Auto fahren kann.
Gegen 9:00 Uhr bekam ich den ersten ablehnenden Bescheid . Begründung : Ich hätte nicht den Nachweis geführt das ich die Brille nicht selbst reparieren könnte.
Nach Diskusionen und erster Vorsprache beim Amtsleiter gab es dann gegen 10:00 Uhr den zweiten ablehnenden Bescheid. Begründung : Ich hätte nicht Nachgewiesen das ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe das Geld für eine neue Brille selbst aufzutreiben : Beispiel : Ratenzahlung etc.
Nach meinem Hinweis das ich mich in einer Insolvenz befinde und deshalb keine Schulden welcher Art auch immer machen darf wurde dann gegen 11:00 Uhr Grün im Gesicht die erste Bewilligung auf ´Darlehnsbasis gegeben. Höhe des Betrages 271,95,-€ .( Laut Kostenvoranschlag )
Dieser Betrag wird allerdings nur als Sachleistung ( Kostenübernahmeschein ) und nicht als barauszahlung bewilligt.
Dagegen wurde von mir selbstverständlich im Hinblick auf die klaren beschränkungen des Ermessens der Sachbearbeiter im § 23 Abs . 2 SGB II in Bezug auf die Auszahlungsmöglichkeiten Widerspruch eingelegt.
Alles in allem aber ein erfolgreicher Jahresanfang.
Bescheide können bei mir erfragt werden . Stehe jederzeit als "Präzedenzfall " zur Verfügung .
«
Letzte Änderung: Januar 18, 2011, 11:15:32 von michabe
»
Maxi
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Beiträge: 19
Bewilligung von Sachleistungen
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Antworten #1 am:
Januar 18, 2011, 14:21:50 »
Hast du den Job bekommen für den due die bekleidung bekommen hast ?
Hast du nun eine neue Brille ?
Hast du nun auch einen Antrag für ein Auto gestellt damit du zu dieser Weiterbildungsmaßnahme fahren kannst ?
Donnerhall
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Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #2 am:
Januar 18, 2011, 14:27:34 »
Und der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt das ich mir nie wieder eine Brille bei Apollo-Optik holen werde.
Zuerst hat der Betreiber der Filiale in Wilhelmshaven mir am Telefon versichert das er einer Bezahlung der Brille mit einer Kostenzusicherung nicht zustimmen wird als ich ihm erklärt habe , das die Hilfeempfänger mit dieser Art der Hilfegewährung noch mehr diskriminiert und in Ihrer Menschenwürde aufs tiefste verletzt werden .
Nachdem die Sachbearbeitung des Job-Centers dann aber bei Ihm angerufen hat , stimmte er dieser diskriminierenden , menschenunwürdigen Behandlung seitens des Job-Centers doch zu . Plötzlich war das kein Problem mehr für Ihn. Wer weiß was man Ihm in Aussicht gestellt hat.
Für mich heißt das auf jeden Fall : NIE WIEDER EINE BRILLE VON APOLLO-OPTIK IN WILHELMSHAVEN .
Donnerhall
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Beiträge: 18
Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #3 am:
Januar 18, 2011, 14:29:53 »
Zitat von: Maxi am Januar 18, 2011, 14:21:50
Hast du den Job bekommen für den due die bekleidung bekommen hast ?
Hast du nun eine neue Brille ?
Hast du nun auch einen Antrag für ein Auto gestellt damit du zu dieser Weiterbildungsmaßnahme fahren kannst ?
Hi Maxi . Ja ich habe das Praktikum bekommen
Ja , die Brille bekomme ich in den nächsten Tagen.
Das Auto habe vorher schon. 13 Jahre alter Ford
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #4 am:
Januar 18, 2011, 14:36:51 »
Zitat von: michabe am Januar 18, 2011, 14:27:34
Für mich heißt das auf jeden Fall : NIE WIEDER EINE BRILLE VON APOLLO-OPTIK IN WILHELMSHAVEN .
Apollo?
Auf die Idee würde ich nie kommen.
Augenoptiker und sonst nichts.
Ich trage, seid etwa 25 Jahren ein Christian Dior Gestell.
Mit Gleitsichtgläsern, Plastik entspiegelt und was weiss ich noch alles.
Ein Glas kommt an die 200 €
Nur, dass ist eine Brille. Brauche sie auch immer.
Gut, früher konnte ich mir das erlauben.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
lenny
Gast
Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #5 am:
Januar 18, 2011, 14:43:47 »
Zitat von: Dieter 66 am Januar 18, 2011, 14:36:51
Apollo?
Auf die Idee würde ich nie kommen.
Augenoptiker und sonst nichts.
Ich trage, seid etwa 25 Jahren ein Christian Dior Gestell.
Mit Gleitsichtgläsern, Plastik entspiegelt und was weiss ich noch alles.
Ein Glas kommt an die 200 €
Nur, dass ist eine Brille. Brauche sie auch immer.
Gut, früher konnte ich mir das erlauben.
Ach ja die alten Kapitalistenjahre, wo man auf der anderen Seite stand, nun gehen wir zu Fielmann und sind glücklich, dass wir überhaupt gucken, lesen können.
Maxi
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Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #6 am:
Januar 18, 2011, 14:44:27 »
Zitat von: michabe am Januar 18, 2011, 14:27:34
Und der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt das ich mir nie wieder eine Brille bei Apollo-Optik holen werde.
Zuerst hat der Betreiber der Filiale in Wilhelmshaven mir am Telefon versichert das er einer Bezahlung der Brille mit einer Kostenzusicherung nicht zustimmen wird als ich ihm erklärt habe , das die Hilfeempfänger mit dieser Art der Hilfegewährung noch mehr diskriminiert und in Ihrer Menschenwürde aufs tiefste verletzt werden .
Nachdem die Sachbearbeitung des Job-Centers dann aber bei Ihm angerufen hat , stimmte er dieser diskriminierenden , menschenunwürdigen Behandlung seitens des Job-Centers doch zu . Plötzlich war das kein Problem mehr für Ihn. Wer weiß was man Ihm in Aussicht gestellt hat.
da hast Recht das ist diskreminierend und ich würde mich auch schämen
wenn du aber weist wieviele sich das Geld auszahlen lassen und dann plötzlich keine Brille mehr brauchen
Ich habe es in der näheren Umgebung erlebt keine Waschmaschiene, keinen Kühlschrank mehr brauchen
Dann ist es vielleicht auch Schutz gegen Missbrauch
Ich will um Gotteswillen die Behörden nicht in Schutz nehmen.
Für mich heißt das auf jeden Fall : NIE WIEDER EINE BRILLE VON APOLLO-OPTIK IN WILHELMSHAVEN .
Donnerhall
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Beiträge: 18
Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #7 am:
Januar 18, 2011, 14:57:36 »
Zitat von: Maxi am Januar 18, 2011, 14:44:27
Mir ist das völlig Egal wieviele sich das Geld auszahlen lassen und dann sonstwas damit machen. Ich mache es nicht und das haben die vom Amt verdammt noch mal zu Akzeptieren und als gegeben hinzunehmen bis Ich mich anhand meines Verhaltens für Barauszahlungen "Disqualifiziert " habe.
Solange Ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen, haben die diesen Umstand in der Gesamtbewertung was meine Frau und mich betrifft gefälligst dementsprechend zu berücksichtigen. Ich lasse mich nicht in " Sippenhaftung " oder sowas nehmen.
lenny
Gast
Re:Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #8 am:
Januar 18, 2011, 17:26:49 »
Es heisst, so lange jemanden nicht die Schuld nachgewiesen wurde, gilt er als unschuldig, dass sollten nicht einmal HartzIV Empfänger abwiegeln, denn diese Tratschverurteilungen, die dann noch verallgemeinert werden, sind gerade einmal ein kopfschütteln wert.
Würde mir jemand solche eine Tat ins Gesicht sagen,,,,ganz sicher ,es schreibt sich leichter, als gesagt, der hätte sofort mir einer Verleumdungsklage zu rechnen.
Davon abgesehen, ich würde, falls ich gebeten werde, die Waschmaschine zu x y zu bringen..natürlich helfend unterstützen, davon abgesehen, meine erhielt ich nur auf Darlehnbasis...aber nebensächlich so weit guckt man dann doch nicht in die Papiere der Verdächtigen, denen ich gern ein paar Euronen mehr gönne.
«
Letzte Änderung: Januar 18, 2011, 17:31:38 von lenny
»
Dinibini
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Für Hartzer ticken die Uhren anders
Re:Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #9 am:
Januar 20, 2011, 15:03:55 »
Sperren wir doch mal alle Menschen ein. Was meinst du, wieviele klauen.
Freu mich für dich, dass du alles bekommen hast. Zeigt mal wieder, nur wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Dann beiß dich mal durch dein Praktikum. Jetzt, wo Deutschland diesen Superaufschwung hat
, wird das bestimmt ein richtiger Arbeitsplatz. Dann kannst du dir aussuchen, wo du künftig deine Brille kaufen wirst.
Alles, was ich schreibe, ist nur meine Meinung
lenny
Gast
Re:Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #10 am:
Januar 20, 2011, 16:06:39 »
Zitat von: Dinibini am Januar 20, 2011, 15:03:55
Sperren wir doch mal alle Menschen ein. Was meinst du, wieviele klauen.
Dann können wir auf der Autobahn Fahrrad fahren
Dinibini
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Beiträge: 92
Für Hartzer ticken die Uhren anders
Re:Bewilligung von Sachleistungen
«
Antworten #11 am:
Januar 20, 2011, 16:54:50 »
Zitat von: lenny am Januar 20, 2011, 16:06:39
Dann können wir auf der Autobahn Fahrrad fahren
Du vergißt die Überwachungskameras. Auf Autobahnen ist das Fahren mit Fahrrädern verboten.
Alles, was ich schreibe, ist nur meine Meinung
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