Möchten in 4 Wochen in den Uralub fahren was tun???

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Barney:
Ich habe mir erstmal alle deine Beiträge und die Antworten von Adimin und Quirie durchgelesen. Hätte ich vorhin schon machen sollen  soorry .

Wird denn bei deiner Arge die Leistungsabteilung und die Vermittlung von der gleichen Person gemacht. Bei uns sind das unterschiedliche Bereiche. Es gibt Leistungsbearbeiter und Vermittler. Die haben nichts miteinander zu tun.

Du brauchst für die Antragstellung des Urlaubes dort auch gar nicht hinzugehen, wenn dich das so belastet.

Wann willst du denn in Urlaub fahren? Kannst du ein Fax schicken? Du kannst diesen Antrag nämlich auch schriftlich stellen.

Unser Jobcenter kann z.B. angerufen werden und der Bearbeiter ruft spätestens einen Tag danach zurück und man kann alles klären. Dann schreibt man es als Telefonnotiz und sendet es dem Bearbeiter zu. Vielleicht geht es so bei euch auch. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, auch ohne dass du bei dem Mitarbeiter persönlich vorsprechen mußt. Du benötigst nur immer einen Nachweis, dass du diesen Antrag gestellt hast, wenn es dann zur Auseinandersetzung kommen sollte. Aber das ist bei einem mündlich im Amt vorgetragenen Antrag ja gleichfalls der Fall.

Warum sollte es mit dem Urlaub nicht klappen. Kann ich mir nicht vorstellen. Denn der Mensch im Amt muß auch wie Quirie schon schrieb, im pflichtgemäßen Ermessen entscheiden. Und bei der von dir dargestellten Situation kann ich mir eine Ablehnung nun wirklich nicht vorstellen.

Quirie:
Nun bleib mal ganz ruhig, Gülcan, das wird schon werden.

Beim Formulieren des Antrags wollen wir Dir gern helfen. Schicke mir einfach eine PN.

Wie ist das denn sonst, wenn Du zur Arge musst? Kannst Du da so hingehen oder musst Du einen Termin machen?

Hier kann ich so hingehen. Vielleicht magst Du uns sagen, in welcher Gegend oder Stadt Du wohnst, dann können wir auch noch mehr sagen.

Auf keinen Fall solltest Du allein zur Arge gehen. Hast Du jemand, der mit Dir gehen kann? Du hast Anspruch darauf, dass Dich jemand begleitet. Das halte ich für besser und sicherer als der Weg, den Barney auch noch beschrieben hat. Weil nämlich dann das Risiko besteht, dass Dein Schreiben viel zu lange liegen bleibt. Und Du brauchst schnell eine Zusage.

So, nun bist Du aber wieder dran.

LG Quirie  Smile

Barney:
Zitat von: Quirie am Juli 30, 2007, 17:46:02

Auf keinen Fall solltest Du allein zur Arge gehen. Hast Du jemand, der mit Dir gehen kann? Du hast Anspruch darauf, dass Dich jemand begleitet. Das halte ich für besser und sicherer als der Weg, den Barney auch noch beschrieben hat. Weil nämlich dann das Risiko besteht, dass Dein Schreiben viel zu lange liegen bleibt. Und Du brauchst schnell eine Zusage.

LG Quirie  Smile


Ich merke schon. Ich werde von dem Jobcenter hier ganz schön verwöhnt. So ein schriftlicher Antrag auf Ortsabwesenheit wurde innerhalb einer Woche beantwortet. Inzwischen mache ich es telefonisch mit der Telefonnotiz, in der steht, mit wem ich wann telefoniert habe, welchen Antrag (also Ortsabwesenheit) ich gestellt habe und wie die Antwort war.

Ich würde den Antrag trotzdem schon zu Hause auf ein Blatt Papier schreiben, kopieren und mitnehmen. Die Bestätigung dann vom SB auf der Kopie geben lassen. Das geht, wenn man keinen Zeugen findet. Auch für einen späteren Nachweis halte ich eine schriftliche Bestätigung besser.

Arco:
.... was viel wichtiger ist,  ist die Klärung mit dem AG und der Zeitarbeitsfirma und die Zuständigkeit AA oder Arge  deenk

Hier stört mich mehr die Aussage des SBs von dem Jobcenter  "ob überhaupt ....."  ! !

Da sollte der Anwalt aber mal ganz schnell nachhaken   -   oder auch hier ein paar mehr Infos.

Barney:
Arco, das ist soweit schon richtig. Dafür gibt es aber einen anderen Thread. Schau mal hier .

Der Beitrag ist bei den Schwerbehinderten gelandet. Ist ja auch nicht immer ganz leicht, alles so aufzusplitten. Das Leben ist nun einmal vielseitiger als die Tabelle eines Forums.  Smile

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