Hi Zwergenmama,
bei dir scheint es ja genauso wie bei mir auch, fast alles nicht so zu laufen wie man es eigentlich annehmen könnte/sollte.
Hast du einen Anwalt mal eingeschaltet weil der Vermieter die Wohnung ohne nachweislichen Grund einfach rechtswidrig "versiegelt" hatte?

Ihr habt einen gültigen Mietvertrag und daher kann und darf er dir nicht so ohne weiteres einfach den Zugang zu deiner Wohnung verwehren. Zudem er
hierfür eigentlich auch sogar erst einmal dies über das Gericht und einen Gerichtsvollzieher veranlassen müsste. Einfach von sich aus, darf er dies auch
rein rechtlich gesehen überhaupt nicht. Egal ob die Miete jetzt tatsächlich nicht eingegangen wäre oder nicht. Das spielt keine Rolle dabei. Er muss sich
an die gesetzlichen Vorgaben halte und diese besagt nun einmal, dass er hierfür dies nur über Gericht (Amtsgericht) und dann durch einen Gerichtsvollzieher
erwirken könnte.
Zudem solltet ihr SCHRIFTLICH und ausschließlich per Einschreiben/Rückschein oder durch Boten mit Empfangsquittierung des Empfängers sofort gegen diese fristlose Kündigung Widerspruch einlegen. Und ich würde sogar hier schon bereits jetzt empfehlen direkt einen Anwalt damit zu beauftragen bzw. hinzu zu ziehen. Denn ohne wirst du wohl kaum gegen diesen Vermieter so einfach ankommen.
Dem Anwalt solltet ihr dann auch die Nachweise vorlegen dass die Miete tatsächlich auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen worden ist und das dieses auch keinenfalls wieder zurückgebucht worden ist (was auch mal durchaus vorkommen kann, entweder durch die Bank wegen Deckungsmangel oder durch eigene Veranlassung).
Leider wird es vor Gericht wohl kaum diese schriftliche Bestätigung der Hausbank ausreichen, dass die Miete vollständig von eurem Konto abgegangen ist. Das beweist lediglich dass die Miete von eurem Konto abgebucht worden ist, aber letztendlich nicht wo sie wann auf welchem Konto tatsächlich als Guthaben aufgebucht wurde.
Es reicht schon ein ganz kleiner Fehler bei der Kontonummerangabe des Empfängers aus und schon wird das Geld auf ein falschen Konto aufgebucht von der Bank.
Gut, wegen der Einstweiligen Anordnung muss du alle, diesen Fall betreffenden Unterlagen mitnehmen zum Gericht und denen anhand denen nachweisen, dass eine Räumung durch den Vermieter keinesfalls rechtens ist.
Zudem muss der Vermieter sowieso erst einmal den Rechtsweg einschreiten und DARF und KANN nicht von sich aus einfach eine Räumung der Wohnung vornehmen.
Hierfür muss er erst einmal beim Amtsgericht einen Antrag auf eine Zwangsräumung stellen. Das Gericht wird dann eine Anhörungsverhandlung ansetzten, in der beide Parteien dann gehört werden und versucht wird, eine gütige Einigung zu erzielen. Zudem muss der Vermieter dann dem Gericht gegenüber nachweisen, dass die Miete tatsächlich nicht bei ihm eingegangen sei und ihr könnt dann das Gegenteil davon anhand eurer, für den fraglichen Zeitraum vorhandenen Kontoauszügen, dem Gericht gegenüber nachweisen.
Kommt keine gütige Einigung zustanden und kann der Vermieter nachweisen dass kein Geld bei ihm eingegangen sei und ihr (leider) nicht das Gegenteil beweisen, dann wird vom Gericht ein Gerichtsvollzieher mit dem Zwangsräumungsverfahren beauftragt.
Der kommt dann beim Mieter vorbei und überbringt ihm das Schreiben mit dem Räumungstag, bis dahin die Wohnung also von einem geräumt werden sollte.
Das ganze Verfahren jedoch, von Antragsstellung durch den Vermieter bis hin zur Zwangsräumung am entsprechenden Tag, gehen jedoch einige Wochen, evtl. sogar einige Monate ins Land. Zeit in der du ggf. das alles durch einen Anwalt noch zum Gute abwenden kannst oder halt dir eine neue Bleibe suchen könntest.
Wie gesagt, der Vermieter darf keinem Mieter einfach den Zutritt zu den angemieteten Wohnräumen verwehren, noch kann er einfach so ohne weiteres die Wohnungsschlösser austauschen oder eine Wohnung räumen lassen bzw. die Räumung derer selber vornehmen.
Er muss auf jeden Fall den vorgegebenen Rechtsweg einhalten und hierfür das ganze über das zuständige Amtsgericht dann versuchen durchgesetzt zu bekommen.
Und dir empfehle ich dir einen Anwalt für Mietrecht zur Seite zu nehmen und auf jeden Fall sofort gegen diese schriftliche fristlose Kündigung Widerspruch einzulegen.
Du solltest also sofort damit tätig werden um ggf. keine rechtlichen Nachteile dadurch möglicherweise zu haben (wenn kein Widerspruch gegen diese fristlose Kündigung ausgesprochen werden sollte).
Drücke dir ganz fest die Daumen dabei.
glg
Pimpf