Wer BAföG bekommt, kriegt nicht gleichzeitig die volle Hartz-IV-Leistung. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, befanden die Verfassungsrichter. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
QuelleHier die Pressemitteilung Nr. 52/2010 vom 21. Juli 2010 des Bundesverfassungsgerichts