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Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X - Kosten der Unterkunft
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Thema: Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X - Kosten der Unterkunft (Gelesen 4133 mal)
schimmy
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Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X - Kosten der Unterkunft
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am:
August 06, 2012, 22:46:21 »
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Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X - Kosten der Unterkunft
Kundennr.: eigene Kundennummer --- BG-Nr.: eigene BG Nummer, falls zutreffend
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Monat Jahr werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) nicht mehr in tatsächlicher Höhe bezahlt.
Das Sozialgericht Mainz hat am 03.08.2012 folgendes Urteil zu den Kosten der Unterkunft (KdU) bei ALGII gefällt:
Nach Auffassung der Richter sei der sogenannte Angemessenheitsbegriff zu den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum "schlüssigen Konzept" nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetzes vereinbar.
In seiner Urteilsbegründung (AZ: S 17 AS 1452/09) kommt das Sozialgericht zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Unterkunft bei ALG II „die nicht evident unangemessen hoch sind, stets als angemessen anzusehen sind“.
Folglich beantrage ich die Überprüfung und Korrektur der monatlichen KdU-Leitsung auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft, auch rückwirkend zum Monat Jahr, da die Unterkunftskosten nicht evident "unangemessen" hoch sind und somit, lt. benanntem Urteil, als angemessen anzusehen sind.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung und um einen rechtmittelfähigen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe da, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe.
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