von der Agentur für Arbeit habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle als xxx, (Referenznr.: xxxxx-xxxxxxxxxx-x erhalten.
Das hier, kann Dir gleich mal eine Sanktion einbringen.
Grund: Du bewirbst Dich nur weil Du vom JobCenter "Aufforderung" bekamst.
Aus Datenschutzrechtlichen Gründen erkläre ich mich mit einer Speicherung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten nicht einverstanden und beantrage bei Nichtberücksichtigung für die angebotene Stelle die Löschung und schriftliche Löschungsbestätigung entsprechend der Bestimmungen des BDSG.
Mit einer Aufnahme in einen Bewerberpool erkläre ich mich nicht einverstanden.
Damit ist jede Sanktion sicher.
Das JobCenter legt es als Unbill aus. Und kein SG ist anderer Meinung.
In eine Bewerbung gehört die Bereitschaft für genau diesen Job.
Deine Flexibilität und, ganz wichtig, Deine Gehaltsvorstellung!!
Habt Ihr noch nie echte Bewerbungen geschrieben??