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Autor Thema: Musteranträge bei Abl.d. Übernahme v. Stromkosten ü.d.Pauschale hinaus  (Gelesen 3565 mal)
Quirie
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« am: Januar 14, 2007, 20:07:52 »

In der Anlage stellen wir Euch hier zwei Musteranträge zum Dowload zur Verfügung.

1. Widerspruch gegen Ablehnung der Übernahme von Stromkosten über die im Regelsatz enthaltene Pauschale hinaus.

2. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für bereits rechtskräftige Bescheide betreffend die Ablehnung der Übernahme von Stromkosten über die im Regelsatz enthaltene Pauschale hinaus.


Ihr könnt die Anträge herunterladen und an Eure Zwecke anpassen.

Die Entscheidungen und die Bundesratsdrucksache, auf die Bezug genommen wird, findet ihr in der Urteilsdatenbank und hier in der Formularecke.

Zur Berechnung Eurer Forderung:

Im Regelsatz enthalten ist ein Betrag von 20,74 EURO. Diesen rechnet Ihr mal zwölf um den Jahresbetrag zu ermitteln.
Diesen Betrag (248,88 EURO) zieht Ihr vom Jahresbetrag Eurer Zahlungen ab. Der Rest entspricht Eurer Forderung.

Andere Möglichkeit: Aufforderung an die Arge, die monatlichen Abschläge zu übernehmen, soweit diese 20,74 Euro übersteigen. Ein eventuell entstehendes Guthaben am Jahresende stände dann aber anteilig der Arge zu.

Bei Verständnisfragen schickt einfach eine PN an mich.


LG  Quirie



« Letzte Änderung: Januar 14, 2007, 20:10:19 von Quirie »

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)

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« Antworten #1 am: November 04, 2007, 11:48:44 »

 Smile Bitte beachten:

Seit dem 1.7.07 hat sich der Regelsatz um stolze zwei Euro erhöht. Damit ändert sich die Pauschale, die darin enthalten ist für Forderungen nach diesem Datum geringfügig.

Sie beträgt bei vollem Regelsatz jetzt 20,85 Euro.

Für reduzierte Sätze müsst Ihr die entsprechenden Umrechnungen vornehmen. Ihr müsst jeweils 6,01 % berechnen. Das entspricht dem reinen Haushaltsenergieanteil in der Regelsatzverordnung.


LG Quirie

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« Antworten #2 am: Juli 16, 2008, 10:03:35 »

Seit der weiteren Erhöhung am 1.7.08 beträgt die Pauschale für Ansprüche ab diesem Datum entsprechend der Erhöhung des Regelsatzes ( nun 351 Euro) 21,10 Euro bei vollem Regelsatz. Für reduzierte Sätze muss entsprechende Umrechnungen erfolgen (jeweils 6,01 % der Bezugsgröße als reiner Haushaltsenergieanteil in der Regelsatzverordnung).

LG Quirie

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