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Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
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Autor
Thema: Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag (Gelesen 428 mal)
schimmy
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Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
am:
Februar 12, 2012, 20:21:38 »
Hallo zusammen,
habe am 25.1.12 einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung beim JC gestellt,ist ja nun schon 17 Tage her,habe noch keinen neuen Bescheid erhalten,die alte Bewilligung endet am 29.2.12.
Muß ich mir schon gedanken machen bezüglich des neuen Bescheides ?
Oder wie sieht das bei euch aus mit der Bearbeitungsdauer ?
Gruß schimmy
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe da, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe.
Dream71
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #1 am:
Februar 12, 2012, 21:00:26 »
Hallo Schimmi
Ich habe auch im Schnitt so 4 Wochen auf den Neuen Bescheid warten müssen.
War aber immer rechtzeitig bei mir,Sprich Geld auch rechtzeitig da.
Gruß Dream
Zwergenmama
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
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Antworten #2 am:
Februar 13, 2012, 20:20:00 »
bei mir haben sie sich gerade schriftlich darüber beschwert, dass ich den antrag 6 wochen vor ablauf gestellt habe.
Turtleman
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #3 am:
Februar 13, 2012, 22:31:16 »
Hallo,
..dauer, bis Bescheid DA ist, 2-5 Wochen. Im Computer(Hotline nachfragen),
isser schon ne Woche vorher.
Ablauf ist aber in JEDEM AMT(Optionskommune; bzw. große Orte mit
mehreren Ämtern) unterschiedlich. HIER kein Problem, Unterlagen einfach
OHNE Termin abgeben, mitlerweile bekommt man hier auch eine "Abgabebescheinigung".
Gruss
schimmy
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #4 am:
Februar 14, 2012, 14:38:59 »
Also ich habe meinen Antrag am 25.1.12 beim Jobcenter abgegeben,meine Frau war dabei. Wenn vier Wochen vorher nicht ausreichen um den Antrag abzugeben,dann weiß auch nicht mehr.
@Zwergenmama,das ist ja schon der Hammer,das die sich vom Jobcenter bei dir beschweren,trotz das du den Antrag 6 Wochen vorher abgegeben hast
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Zwergenmama
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
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Antworten #5 am:
Februar 14, 2012, 17:56:37 »
@ schimmy:
die haben sich beschwert, weil ich den antrag ZU FRÜH abgegeben habe! sie werden ihn nicht bearbeiten, weil ja (zitat) "in 2 monaten noch viel passieren kann." öööhhhh ... ja.
der kopf ist halt nicht nur zum haareschneiden da!!
schimmy
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
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Antworten #6 am:
Februar 20, 2012, 20:29:17 »
Hallo zusammen,
so nun sind es über drei Wochen her seit Antragsabgabe beim JC,kommenden Donnerstag sogar schon 4 Wochen,was haltet ihr vom folgenden Zitat an das JC,oder soll ich doch noch mit erwähnen einen EA(Eilantrag beim Sozialgericht) in Erwegung zu ziehen ?
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 25.01.12 liegt Ihnen nunmehr seit xx.xx.xx vor.
Bisher habe ich jedoch keinen schriftlichen Bescheid erhalten. Ich bitte Sie, o. g. Antrag zeitnah zu bearbeiten, so dass es bei der Zahlung meiner Leistung ab März zu keinen Verzögerungen kommt.
Was meint ihr dazu,Bitte um Hilfe !
Gruß eurer Ratsuchender schimmy
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Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
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Antworten #7 am:
Februar 20, 2012, 22:32:34 »
Kannst Du natürlich so machen. Aber ich gehe mal davon aus, das Du in den nächsten Tagen den Bescheid bekommen solltest.
Vom 29.-23. eines jeden Monats ist nämlich der Zahlungslauf bei den Argen.
Dann sollte auch der entsprechende Bescheid ergangen sein.
Danach würde ich bei nicht erhalt des Bescheides direkt dort mit einem Zeugen auftauchen.
schimmy
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #8 am:
Februar 28, 2012, 13:25:36 »
So Leute heute... Morgen um 8.00 Uhr war ich beim JC bezüglich meines Fortzahlungsantrages,und siehe da,das Geld Miete&Regelleistung war angewiesen,aber ich hatte keinen Leistungsbescheid,wurde mir auch per Post nicht zugestellt,vom JC kam auch keine Antwort darauf warum mir kein neuer Bescheid zugesant wurde,aber
gut der neue Leistungsbescheid wurde mir auch sofort ausgedruckt und ausgehändigt,der neue Bescheid gilt vom 1.3.2012-31.8.2012.
Aber da ist es wieder,mann bekommt auch Euronen aufs Konto ohne Bewilligungsbescheid,wenn ich mich nicht erkundigt hätte,dann währ auch heute noch kein Bescheid da.
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Adimin
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
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Antworten #9 am:
Februar 28, 2012, 21:04:39 »
Ich war gestern eh bei der Arge und hakte dort auch gleich nach.
Geld soll pünktlich kommen, die Bearbeitung hat wegen der gesetzlichen Veränderungen ein wenig länger gedauert.
Schaun mer mal.
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #10 am:
Februar 29, 2012, 09:09:56 »
Dito.
Geld für Frau da, Bescheid nicht.
Wie furchtbar.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #11 am:
Februar 29, 2012, 12:26:01 »
Die vom JC kriegen nichts gebacken,es wird ein Antrag auf Fortzahlung bearbeitet, Geld wird angewiesen,aber der Bescheid wird nicht verschickt,was ist das denn.
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Dieter 66
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #12 am:
Februar 29, 2012, 13:40:41 »
Zitat von: schimmy am Februar 29, 2012, 12:26:01
Die vom JC kriegen nichts gebacken,es wird ein Antrag auf Fortzahlung bearbeitet, Geld wird angewiesen,aber der Bescheid wird nicht verschickt,was ist das denn.
Ach schimmy, das Geld haste. Also ist er genehmigt. Das ist doch die Hauptsache.
Wenn Du diesen Bescheid nicht gerade für ein Gericht oder RA brauchst, lass ihnen Zeit.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Bearbeitungsdauer-Weiterbewilligungsantrag
«
Antworten #13 am:
Februar 29, 2012, 13:48:35 »
Zeit hatten sie bei uns genug zur Bearbeitung des Antrages. Aber egal,das Geld ist da.
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