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Autor Thema: zur "Einstandsgemeinschaft"zwingen ???  (Gelesen 6582 mal)
B1964
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Mein Name ist Hase,ich kenn mich nicht aus...


« am: Juni 25, 2010, 10:28:45 »

Hallo..
ich hätte mal eine Frage:
ich war Ende Mai bei der ARGE um einen Antrag auf Alg2 zu stellen,da das Alg1 ausgelaufen ist.
Nun lebe ich schon länger mit meinem Freund zusammen,der arbeitet und die wollen auch von Ihm alle Unterlagen,bzw. daß er zu meiner BG gezählt wird.
Obwohl ich eine Widerlegung BG von Ihm unterschrieben vorgelegt habe,ist es denen egal und ich MUSS seine Unterlagen mitbringen,ansonsten wird der Antrag nicht bearbeitet.
Wir haben einen Untermietvertrag,jeder zahlt seine Miethälfte gesondert an den Vermieter,Strom-und Heizkosten und Lebensmittel und dergleichen wird geteilt.Wir haben kein gemeinsames Konto,auch keine beiderseitige Kontovollmacht.
Dann hatte ich denen noch nen Brief eingereicht,gegen Stempel und Unterschrift,versteht sich:
Sehr geehrte Arge,

ich kann ihnen leider keine Unterlagen von Herrn XY beibringen.
Herr XY ist schlichtweg der Meinung es würde niemanden etwas angehen was er verdient oder wo er arbeitet.

Herr XY ist auch der Meinung er müsse nicht für mich in irgendeiner Form aufkommen und er will es nicht und er wäre auch nicht in der Lage dies zu tun.
Sobalt ich dieses Thema anspreche blockt er sofort ab.

Sollten sie also von Herrn XY entsprechende Unterlagen haben wollen möchte ich Sie bitten Herrn XY persönlich anzuschreiben.
Bitte schreiben Sie Herrn XY auch das er verpflichtet ist für mich aufzukommen und drohen ihm mit rechtlichen Konseqenzen.

Dieses beantrage ich ausdrücklich bei ihnen!
Sollten Sie meinem Antrag nicht binnen einer Woche nachkommen werde ich vor das Sozialgericht gehen und versuchen diesen Antrag mittels einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen.

Ich bin hilfebedürftig und benötige Hilfe. Darauf möchte ich hier nochmal ausdrücklich hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich war mit einem Bekannten dort,also nicht alleine!Die "Dame" von der ARGE fragte,wo denn die Unterlagen meines "Partners" wären,daraufhin übergab ich mein Schreiben.Sie fragte nochmals nach,ob ich mit "IHM" in einer Wohnung lebe,worauf ich Ja sagte.Dann ging Sie mit "MEINEN" Unterlagen zu Ihrem Kollegen,ließ mich (mit einem Bekannten)in Ihrem Zimmer alleine.Nach ca. 5 Minuten kam Sie wieder und sagte,daß Sie meinen "Partner" anschreiben würde,Sie wolle jetzt von meinen Unterlagen Kopien ziehen.Als ich verlangte,daß Sie auch mein Schreiben kopieren möchte und ich auf allem,wovon Sie eine Kopie macht,eine Unterschrift und Stempel haben wolle,reagierte Sie sehr unwillig,riß mein Schreiben vom Tisch und knallte die Tür hinter sich zu ;-)
Dann kam Sie wieder (ich wollte jede einzelne Kopie sehen) setzte brav Ihre Unterschrift und Stempel drauf und sagte,das wär's...man würde sehen,wie es weitergeht.

LG,B1964
B1964
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Mein Name ist Hase,ich kenn mich nicht aus...


« Antworten #1 am: Juni 25, 2010, 10:33:21 »

Dann,einige lange Tage später kam das Schreiben an IHN:

Sehr geehrter Herr ........
Ihre Lebensgefährtin Frau ..... hat Leistungen nach dem 2 SGB2 beantragt..Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden,ob und inwieweit ein Anspruch
für Sie und die mit Ihnen in der BG lebenden Personen besteht.
Folgende Unterlagen werden noch benötig:
Anlage WEP
Anlage EK
Anlage VM
Hauptmietvertrag
Eink.-Belege d. letzten 3 Mon.
Nachweise über Vermögenswerte
Konto-Auszüge der letzten 3 Mon.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen bis 25.06.2010 ein.
Für den Bezug der Leistungen ist es erforderlich,dass Sie alle Tatsachen angeben,die für Ihren Leistungsanspruch entscheidend sind.
Und ich bekam mit gleicher Post:
Es fehlen noch die Unterlagen Ihres "Lebensgefährten Herrn.........diese wurden mit Schreiben vom 10.6. angefordert,welches ich Ihnen in der Anlage übersende.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen bis zum 25.6. ein.

Daraufhin brachte ich folgendes zur Arge:

"Ihr Schreiben vom 10.06.2010

Herr xxx ist nicht mein Lebensgefährte, ich habe keinen Zugriff auf seine persönlichen Unterlagen und er hat mir unter Strafandrohung verboten, an seine persönlichen Unterlagen zu gehen!
Desweiteren drohte er mir mit Kündigung des Untermietverhältnisses, sollten Sie ihn noch weiter mit Ihren Anfragen belästigen.
Er ist nicht gewillt, finanziell und wirtschaftlich für mich einzustehen, weder jetzt noch in Zukunft!


Meine finanziellen Mittel sind mittlerweile aufgebraucht, ich musste mir schon Geld leihen, damit ich mir Lebensmittel – und Hygienearttikel kaufen kann. (Erklärung des Darlehensgebers in Kopie anbei).
Ich bitte Sie nunmehr, meinen Antrag schnellstens zu bearbeiten, damit ich ein menschenwürdiges Leben führen kann und nicht auf Almosen „Dritter“ angewiesen sein muss!"


LG,B1964
Linchen©
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Lebe den Tag als wär's der Letzte


« Antworten #2 am: Juni 25, 2010, 10:44:02 »

Moin B1964...

im Prinzip hast du schon alles richtig gemacht...
Möglicherweise kannst du noch drohende Obdachlosigkeit nachschieben, wenn du deine Miete nicht zahlen kannst.
Soll die ARGE deinen Freund doch auf Unterhalt verklagen, dann würden sie recht dumm dastehen.
Er muss keine Unterlagen von sich preisgeben, denn er ist nicht Hilfebedürftig.
Die Frist hast du auch gesetzt und vor allem ist die KV wichtig für dich, da du sonst gesundheitliche Schäden davon tragen würdest.
RA hast du auch schon eingeschaltet, somit kannst du erst mal nur abwarten....
Spätestens nach einer Woche, solltest du dort wieder hingehen und einen Vorschuss wegen mittellosigkeit beantragen.

Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Anonym
B1964
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« Antworten #3 am: Juni 25, 2010, 11:08:56 »

Was könnte eigentlich passieren,wenn "ER" nicht auf das Schreiben der Arge reagiert?Will ER auch nicht,da ER keinen Antrag auf Hilfe gestellt hat und nix mit denen zu tun haben will...

LG,B1964
canigou
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« Antworten #4 am: Juni 25, 2010, 12:07:02 »

Hallo B1964,

die ARGE schießt weiter über das Ziel hinaus, denn zunächst ist Dein Antrag auf Leistungen nach SGB II zu bearbeiten und zu bescheiden.

Du hast mittlerweile einen Rechtsanwalt gefunden und stehts in Kontakt zu ihm?

Gruß
canigou
B1964
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« Antworten #5 am: Juni 25, 2010, 12:24:33 »

Ja,hatte gestern Termin beim RA...aber er hatte mir halt nicht allzu große Hoffnungen gemacht,da wir schon so lange zusammen sind.....

LG,B1964
Sommersprosse
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« Antworten #6 am: Juni 25, 2010, 12:28:09 »


Obwohl ich eine Widerlegung BG von Ihm unterschrieben vorgelegt habe...

Diese Widerlegung hättest du schreiben müssen nicht er.

Er hat nichts mit der Arge zu tun, also muss er weder eine Erklärung noch Unterlagen von sich einreichen.
B1964
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« Antworten #7 am: Juni 25, 2010, 12:31:51 »

Das hatte ich vorher nicht gewußt und wollte halt im Voraus gleich Klarstellen,daß von IHM nix zu erwarten ist...

LG,B1964
canigou
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« Antworten #8 am: Juni 25, 2010, 12:33:49 »

Ja,hatte gestern Termin beim RA...aber er hatte mir halt nicht allzu große Hoffnungen gemacht,da wir schon so lange zusammen sind.....

Ist der RA ein Fachanwalt für Sozialrecht?
Sommersprosse
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« Antworten #9 am: Juni 25, 2010, 12:36:21 »

Ist der RA ein Fachanwalt für Sozialrecht?

Und hat dieser Anwalt Ahnung von Hartz IV ?
B1964
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« Antworten #10 am: Juni 25, 2010, 12:39:48 »

Naja,ob jetzt direkt "Fachanwalt"....keine Ahnung...wurde mir aber als Anwalt für Sozialrecht empfohlen..ich laß mich überaschen,er hat denen ja jetzt Frist gesetzt bis zum 30.6. wegen Akteneinsicht und Zahlung an mich...mal sehen,was da raus kommt...

LG,B1964
Hotta Lunta
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« Antworten #11 am: Juni 25, 2010, 12:42:02 »

Bitte schreiben Sie Herrn XY auch das er verpflichtet ist für mich aufzukommen und drohen ihm mit rechtlichen Konseqenzen.

Dieses beantrage ich ausdrücklich bei ihnen!

Das kann ich nicht nachvollziehen  - Das liest sich für mich jetzt so, dass du möchtest, dass er dir Unterhalt zahlst deenk

Mhm, wenn ihr lämger als 1 Jahr zusammenlebt, müüsst ihr ja nachweisen, dass ihr keine BG seid. Aber wenn du einen Mietvertrag hast, nachweislich die halbe Miete zahlt, bereits Schreiben von ihm vorgelegt hast & ihr kein gemeinsames Konto usw habt ... mehr geht ja eigentlich nicht an Nachweisen  keine Ahnung

Verallgemeinerung ist die Philosophie der Primitiven.
(Mose Ya'aqob Ben-Gavriêl)

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B1964
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« Antworten #12 am: Juni 25, 2010, 12:45:35 »

Eben....und das andere hatte ich nur geschrieben,da die ja gesagt hatten,daß er für mich aufkommen müßte,also in meine BG mit rein.....
Ich wüßte jetzt auch nicht,was wir noch alles "beweisen" sollten...is ja eh alles doppelt bei uns...

LG,B1964
Sommersprosse
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« Antworten #13 am: Juni 25, 2010, 12:54:06 »

Dann kannst du jetzt wohl wirklich die nächsten Tage nur erst mal abwarten.

Hoffe dein Anwalt taugt was.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bedarfsgemeinschaft-einstandsgemeinschaft6277.php

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596983e0e5bc05.php

Zur Not könntest du auch mal deinen Datenschutzbeauftragten anrufen und ihm erzählen, dass die Arge Unterlagen von deinem Bekannten will.
« Letzte Änderung: Juni 25, 2010, 12:58:52 von Sommersprosse »
Barney
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« Antworten #14 am: Juni 25, 2010, 14:12:36 »

Es ist ja nirgendwo der Nachweis definiert, wie man beweisen kann, das keine BG existiert. So bleibt dir womöglich nur der Nachweis über die Kündigung des Untermietverhältnisses. Dann droht Wohnungslosigkeit.

Die bloße Behauptung, dass dein Bekannter evtl. das Untermietverhältnis kündigen wird, reicht nicht aus.


Gruß Barney

Unsere Forderung:  Mindestlohn, Grundsicherung, Arbeitszeitverkürzung

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