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Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
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Autor
Thema: Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS (Gelesen 2719 mal)
Adimin
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Beiträge: 6.537
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
«
am:
März 09, 2011, 17:12:49 »
Teilhabe und Bildung: Jetzt Antrag stellen
Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags müssen schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe" auch genannt Bildungspaket) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern.
Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder des Kinderzuschlags müssen nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe" auch genannt Bildungspaket) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern. Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat. Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden: Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschalg bezieht, spätestens bis zum 31. Mai.
Tipp für Geringverdiener und Hartz IV Bezieher: Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen
Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen am Mittwoch in Berlin aufmerksam gemacht. „Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken“, erläutert Martin Künkler von der KOS. Dabei gehe es, so Künkler weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.“
Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge. „Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen“, betont Martin Künkler.
Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei
einer Mittagsverpflegung.
Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1. Januar 2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Die KOS kritisiert die kurze Frist von wenigen Wochen für Anträge auf eine Nachzahlung. „Nun sollen die Leistungsberechtigte ausbaden, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung zum Jahresbeginn hinbekommen hat“, sagte Martin Künkler. Die KOS fordert das Arbeitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte über mögliche Nachzahlungen und die Antragsfristen informiert werden. „Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind“, kritisiert Künkler weiter. Einen Muster Antrag zum Bildungspaket finden Sie hier
bei der KOS. (pm KOS)
Lakota
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Re:Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
«
Antworten #1 am:
März 27, 2011, 18:25:10 »
Hallo allerseits,
ich blicke durch diesen Antag bzw. WAS ich da beantragen kann und auf was ich ein Recht habe, noch nicht wirklich durch und habe da noch ein paar Fragen dazu:
1. Bei den "Kosten für Vereinsmitgliedschaften und Ähnlichem, versteh ich das richtig, das ich da jetzt blanko für die zurückliegenden 3 Monate rückwirkend diese 10,- Euro beantragen kann - ohne eine Bescheinigung des Vereines vorlegen zu müssen?
2. Damit in Zusammenhang: Und wie siehts mit den 10,- Euro für die Monate
ab April
aus?
Verlangen die dann da eine Bescheinigung bsp. des Sportvereins über die Anmeldung bzw. Mitgliedschaft meines Kindes?
Und wird
ab dann etwa über meinen Kopf hinweg, diese 10,- Euro von den argen direkt an den Sportverein überwiesen?
(Was ich extrem erniedrigend und demütigend empfinden würde und schon allein deshalb wohl nicht beantragen werde.)
Und die Kosten für Warmwasser....das ist für mich noch immer ein "Buch mit 7 Siegeln" sozusagen....
Frage
:
Ich erzeuge Warmwasser für unsere Wohnung mit einer Gastherme in unserer Wohnung.
Was muß ich da beantragen?
Ist das so schon auf dem Vordruck (PDF-Datei) enthalten oder muß ich da was ändern?
Oder trifft dann diese Änderung vielleicht gar nicht auf mich/uns zu?
Zu den Kosten für Schulausflüge:
Ich habe in der Vergangeneheit die Kosten für Schulausflüge bzw. Klassenfahrten immer kurz vorher, also vor dem Zeitpunkt der Zahlfrist beantragt und bis jetzt auch immer erstattet bekommen.
Haben die das jetzt verändert, so dass man das schon am Anfang eines Jahres beantragen muß, auch wenn die Klassenfahrt (wie bei uns) erst im August oder September stattfindet?
Lakota
«
Letzte Änderung: März 27, 2011, 18:33:11 von Lakota
»
Es ist kein Zeichen von Gesundheit gut an eine grundlegend kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
Jiddu Krishnamurti
Linchen©
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Lebe den Tag als wär's der Letzte
Re:Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
«
Antworten #2 am:
März 27, 2011, 20:53:40 »
Wieso eigentlich 10 EUR, das war doch keine Berechnung bei dem Bildungspaket.
Ich würde den kompletten Beitrag fordern!!!
Ablehnen, mit Begründung können sie immer noch...
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Anonym
Tom_
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Re:Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
«
Antworten #3 am:
März 27, 2011, 21:19:06 »
Problem
: Rückwirkende Beantragung sieht das Gesetz nicht vor. Entsprechende Modifikationen sind im geänderten SGB drin. Also wer für die Vergangenheit die Leistungen für Kinder und Jugendliche ab Januar nachträglich haben möchte, hätte im Januar, Februar, März beantragen müssen. Ist dies nicht passiert, dann gibt es da auch keine Chance mehr.
Entsprechende Informationen wurden aber bereits 2010 mehrfach veröffentlicht und auch im Januar 2010.
Lakota
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Re:Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
«
Antworten #4 am:
März 28, 2011, 17:31:42 »
Hallo Tom,
ich verstehe nicht ganz, was Du damit sagen willst...
Verstehe ich dich da richtig, DU meinst, das ich (oder MAN) quasi im Januar hätte die 10,- Euro Zuschuß f. Sportverein FÜR Januar, im Februar gesondert die 10,- Euro Zuschuß für Februar und jetzt im März die 10,- Euro für diesen Monat (märz) beantragen hätte sollen/müssen?
Also 3 Anträge, jeden Monat einen oder wie?
Und jetzt im März kann ich rückwirkend für Jan., Febr. und auch März (obwohl wir ja noch März haben) diese 10,- Euro nicht mehr beantragen oder was???
(Ich habe es allerdings genauso aus der PDF Datei und dem dazugehörigen Posting verstanden)
Ich verstehs nicht...
Und: NOCH haben wir März.
Ich hätte einfach generell ganz gerne eine VERLÄSSLICHE und KLARE Auskunft/Aussage in dieser Sache
damit ich entsprechend den/die Anträge stellen kann.
@ Linchen
Zitat
Wieso eigentlich 10 EUR, das war doch keine Berechnung bei dem Bildungspaket.
Ich würde den kompletten Beitrag fordern!!!
Du meinst hier sicherlich den jeweils kompletten Monatsbeitrag für den Verein?
Werde ich evtl. sogar machen, je nachdem wie sich das hier auseinander"dröselt"....
Lakota
«
Letzte Änderung: März 28, 2011, 17:39:50 von Lakota
»
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Jiddu Krishnamurti
Lakota
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Beiträge: 91
Re:Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
«
Antworten #5 am:
April 22, 2011, 17:46:47 »
Zitat
Für die Nachzahlungen gelten auch
erleichterte
Bedingungen:
So muss nicht nachgewiesen werden,
dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat
oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Das sieht das "ohne-Jobcenter" meines Grauens aber anders....habe Nachricht bekommen:
"...wenn ich der/dem Sb das beiliegende (haben sich hier schlauerweise schnell einen Vordruck ausgedacht) Formular ausfülle und Nachweise meiner Zahlung an den Verein beilege,
wird sie gerne meinen Antrag bearbeiten
..."
Jetzt muß ich offensichtlich doch alles offenlegen und nachweisen....wenn ich denn in den GENUSS des GEWALTIGEN Zuschußes von 10,- Euronen pro Monat des GRANDIOSEN (VER)BLÖDUNGS- äh....BILDUNGSPAKETES kommen möchte...
Irgendwelche Vorschläge oder Tips?
WER und auf welcher Grundlage kam da eigentlich auf diese Aussage, das man für Jan.-März keine Nachweise braucht, Elo-Forum?
Also, ich KANN die Zahlungen nachweisen, ich beantrage also nichts, was mir/meinem Kind nicht "zusteht", was mich krankmacht allmählich ist dieses "Ausziehen bis auf die Unterhose" und die damit einhergenden Diskriminierung...die ja duch dieses ******paket noch extremer wird...
Werde es auch, da es ja ab April demnächst nur noch durch Entmündigung der ALGII Betroffenen und direkt mit den Schulen/Vereinen seitens der argen abgerechnet wird da nichts mehr beantragen...nö...das ist m.E. so entwürdigend...
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Jiddu Krishnamurti
lenny
Gast
Re:Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern PM der KOS
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Antworten #6 am:
April 22, 2011, 19:09:02 »
Trullala sorgt sich nicht um unsere Kinder, sondern um genauste Kenntnisse über jeden einzelnen HartzIV Empfänger, oder kann sich jemand Zuzahlungen leisten, die unweigerlich anfallen, sofern man wegen 10€ sein Kind irgendwo anmeldet.Egal ob Musik, Sport, Nachhilfeunterricht!.
Es geht ausschließlich um die Einengung des Leistungsempfängers, denn bei den Schülern ist nicht Schluß, denn Auszubildende werden auch dran sein!
Die von der Arge angelegte Schülerakte erleichtert es der Regierung enorm, sich über den Nachwuchs, seinem Werdegang genaustens zu informieren.
Später erhält der AG vielleicht auch noch Einblick in das Sammelsorium?!
«
Letzte Änderung: April 22, 2011, 19:14:14 von lenny
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