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Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
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Autor
Thema: Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug (Gelesen 282 mal)
Zwergenmama
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Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
«
am:
November 24, 2011, 17:22:44 »
Wie der Titel schon sagt ... mein Zwerg bekommt Wohngeld. Nun bekomme ich ein Schreiben, dass Jobcenter wäre nicht zuständig für Antrag auf Bildung und Blablabla, sondern die Wohngeldstelle, weil eben Wohngeld gezahlt wird.
Richtig oder wieder nur eine neue Form der Verschleppungstaktik??
«
Letzte Änderung: November 24, 2011, 17:27:40 von Zwergenmama
»
Pimpf
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Pimpf - Kein Freund des Jobcenters
Re:Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
«
Antworten #1 am:
November 24, 2011, 19:07:18 »
Hi Zwergenmama,
ist richtig.
Wenn dein Kind Wohngeld erhält ist das Wohngeldamt für Leistungen aus dem BuT-Paket zuständig. Wenn der Kinderzuschlag gezahlt wird, ist der erste Ansprechpartner die jeweilige Familienkasse. Oder halt einer dieser beiden Ämter wenn man beides beziehen sollte und keine zentrale Anlaufstelle für dieses BuT-Paket eingerichtet worden ist.
Das JC ist nur für Kinder zuständig die auch Leistungen nach dem SGB II erhalten (in diesem Fall halt das Sozialgeld).
ABER, das JC kann und hätte eigentlich deinen Antrag an die entsprechende Stelle weiterleiten können/müssen und dich nur über die geänderte Zuständigkeit informieren brauchen und das du dann von dieser Stelle einen entsprechenden Bescheid erhalten wirst, sobald dein Antrag dort bearbeitet worden ist.
Bei uns wird das BuT von drei Stellen bearbeitet, dort kann man auch die Anträge dazu erhalten (bzw. beim JC oder beim Wohngeldamt oder bei der Familienkasse), die man dann bei den jeweiligen Stelle lt. Antragsformular wieder einreicht.
Das JC ist bei uns nur noch zuständig für das jeweilige Schulbasispaket bei ALG-2-Beziehern, das automatisch am jeweiligen festgelegten 1. des Monats August bzw. Februar gezahlt wird (oder werden sollte). Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezieher müssen dieses bei dem Kreissozialamt beantragen.
Das JA bearbeitet bei uns die Anträge für den Mittagessenzuschuss, Lernförderung und gesellschaftliche Teilhabe (wie z.B. Vereinsbeitragzuschuss). Gilt für ALG-2, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger gleichermaßen.
Das Kreissozialamt ist dann noch für die Anträge bzgl. Zuschüsse für schul- und Kita-Ausflüge/Klassenfahrten, Schülerbeförderung (für ALG-2, Wohngeld- u. Kinderzuschlagsempfänger) und zusätzlich noch (für Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger) für das Schulbasispaket zuständig.
lg
Pimpf
Zwergenmama
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Beiträge: 834
Re:Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
«
Antworten #2 am:
November 24, 2011, 21:06:48 »
die arschgesichter haben 3 wochen gebraucht um festzustellen, dass sie nicht zuständig sind. bin schon wieder in vorkasse gegangen- die lehrerin hat das geld schon längst eingefordert. zahlen oder kind wird vom ausflug ausgeschlossen.
Pimpf
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Beiträge: 285
Pimpf - Kein Freund des Jobcenters
Re:Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
«
Antworten #3 am:
November 24, 2011, 21:43:26 »
Oh mano, da kann ich deinen Wut sehr gut nachvollziehen. Und du hast jetzt den "Schwarzen Peter" und sollst/musst diese Kosten zur Erstattung jetzt nochmals bei dem anderen Amt beantragen? Hoffentlich wird dir dieser Antrag auch stattgegeben dann und nicht abgelehnt, so dass du dieses Geld dann letztendlich vorm Sozialgericht dann wiedereinmal einklagen musst, nur weil ein Amt nicht ordnungsgemäß seiner Bearbeitungspflicht nachgekommen ist und geschlampt hatte.
Aber die Schulen machen es sich auch irgendwie einfach damit, indem sie sagen entweder man zahlt dann selber oder das Kind muss dann halt zuhause bleiben.
Dieses ganze Bildungspaket gehört so wie es momentan verwaltungstechnisch aufgebaut ist, in die Tonne getreten.
Am besten wäre es doch wirklich, wenn die Kinderregelleistungen endlich mal entsprechend für die Kinder mal ermittelt werden würden und dann dementsprechend diese RL entsprechend angehoben werden. Oder das man zumindest wenigstens das Kindergeld nicht bei den Kindern als deren Einkommen anrechnen würde. Das würde viele betroffenen Familien und Kindern wirklich helfen diese anfallenden (Kinder-)bedarfe abzudecken die halt mal monatlich anfallen (können). Immer dieser Generalverdacht das man ja auch dieses Geld nur in Luxusgüter investieren oder sonstige Süchte damit befriedigen würde. Ich kann dies langsam nicht mehr hören.
glg
Pimpf
Zwergenmama
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Beiträge: 834
Re:Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
«
Antworten #4 am:
Dezember 30, 2011, 23:53:34 »
noch immer kein geld auf dem konto. nach fast 3 monaten wartezeit.
Zwergenmama
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Beiträge: 834
Re:Zuständigkeiten bei gleichzeitigem Wohngeldbezug
«
Antworten #5 am:
Februar 17, 2012, 19:26:33 »
nach knapp vier monaten bearbeitungszeit endlich geld auf dem konto.
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