Bei der EGV gab es keine Einigung. Es folgte ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin, wieder gab es keine Einigung.
Die EGV kam nun per VA.
Daraufhin ging ich zu einem Anwalt. Das war am Dienstag.
Das heißt, das Jobcenter hat schon Post von meinem Anwalt bekommen und weiß nun eigentlich, wer der künftige Ansprechpartner ist.
Nun war aber heute Post vom Jobcenter im Briefkasten (Stempel von heute), worin ich aufgefordert werde, am Montag (!) um 09:00 wegen des Widerspruches, bei einem anderen Sachbearbeiter vorzusprechen.
Das Schreiben hat die Überschrift "Widerspruchsverfahren".
Es geht darum, daß ich keine EGV unterschreiben will, weil ich ein Familienmitglied mit Pflegestufe II pflege.
In der EGV steht auch nur das drin, was eh schon per Gesetz festgelegt ist:
"Teilen sie jede Änderung, besonders die Situation der zu pflegenden Person, dem Jobcenter mit." (sinngemäß)
Und als Grund für das Vorsprechen wird oben rechts angegeben "Ihre Nachricht 23.Januar 2015". Allerdings kann ich mich an keine Nachricht meinerseits vom 23.01.2015 erinnern.....
Mir kommt es auch seltsam vor, daß bei der Kürze der Zeit wohl keine Rücksprache mit meinem Anwalt möglich ist. Nur in einem ganz kleinen Zeitfenster, könnte ich ab Morgens um 08:00 diesen ev. noch telefonisch erwischen.
Allerdings weiß das Jobcenter doch ganz genau, daß die Anwälte am Vormittag auf dem Gericht sind und wohl eher nicht telefonisch erreichbar sind!
Wie würde sich der erfahrene Jurist nun dem Jobcenter gegenüber verhalten?
Hier ist die Post von heute:
http://666kb.com/i/cwotezdgu8vzvewdw.png