Liebe Mitstreiter/innen:
Wer die Petition mitzeichnen möchte kommt um eine Anmeldung leider nicht herum, sonst geht nix.
hausmaus
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=sign;ssa=petition_sign;petition=18368;st=5b77523ce3b5d7257fb27d3a549ae497Das Ehrenamt und die vorgesehenen Sanktionen der Sozialgesetzbücher II und XII bei Arbeitsverweigerung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Hartz IV( SGBII ) Leistungsempfänger und Sozialhilfeempfänger ( SGBXII ) von Sanktionen ausgenommen werden, wenn sie sich denn freiwillig in einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein aktiv betätigen. Als Nachweis reicht ein formloses Schreiben des Vereinsträgers.
Begründung
Es kann nicht sein, dass Menschen, egal ob sie geringfügig erwerbstätig sind oder ohne Entgelte eine freiwillige Leistung erbringen, zu irgendeiner Arbeit im Eineurojob unter Androhung im Falle der Verweigerung mit Sanktionen dazu gezwungen werden bis hin zur Kürzung des geldlichen Bezuges.
Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv.
Sie werden aber aus ihrem freiwilligen Engagement oftmals in eine völlig sinnlose Maßnahme verpflichtet, auch in Arbeiten, die vorher anderen einen geldlicher Erwerb war.
Sanktionen zwingen leistungsberechtigte Erwerbslose, nahezu jeden Job anzunehmen, und wirken somit als Instrument des gesetzlich erzwungenen Lohndumpings.
Das Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums ist durch die aktuelle Regelung verletzt.
Diese Menschen sind genau so wenig faul, wie andere, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Sie wollen sich betätigen, sie verweigern sich nicht der Arbeit.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sind sozial hoch motiviert, sie machen ihre Arbeit gern, weil sie weder Druck, noch Zwang von oben ausgesetzt sind und nicht zuletzt sich ihr Ehrenamt mit ihren Möglichkeiten selbst aussuchen.
Über 70% der Bevölkerung sind eingebunden und aktiv.
Das Ehrenamt hat einen so hohen Stellenwert, dass Deutschland ohne freiwilliges Engagement nicht mehr auskommen könnte.
Das beweist der Freiwilligensurvey, der seit 1999 im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt wird.
Hier die Ergebnisse:
2004: 36 % (1999: 34 %) aller Bürger im Alter ab 14 Jahren engagieren sich in Deutschland freiwillig in Verbänden, Initiativen oder Projekten. Weitere 34 % (1999: 32 %) sind öffentlich aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch längerfristig bestimmte freiwillige Aufgaben zu übernehmen. Somit sind insgesamt 70 % der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Die öffentliche Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und das freiwillige Engagement im engeren Sinne sind damit erheblich größer als bislang angenommen. Es hat einen so hohen Stellenwert, dass der Staat Deutschland ohne freiwilliges Engagement nicht mehr auskommen könnte. Öffentliche Aktivität und freiwilliges Engagement bringen aber auch ein hohes soziales Kapital und eine entwickelte Zivilgesellschaft in Deutschland zum Ausdruck.
Umfang des Engagements