Hallo

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Ich hatte im Jahr 2009 5 Einladungen der Arge Lübeck, zu denen ich mit PKW angereist bin, Fahrstrecke 10km. Auf einem vorgedruckten Formular habe ich mir jede Einladung bestätigen lassen und zur Kostenerstattung eingereicht. Kosten 10€. Die Fahrtkosenerstattung wurde abgelehnt miit der Begründung, dass nur Busfahrten erstattet werden. Man berief sich auf eine interne Dienstanweisung. Mein Widerspruch, begründet, dass das SGB mir nicht vorschreibt, wie und mit was ich anzureisen habe und das das Nutzen eines PKW dem Steuerzahler wesentlich billiger kommt (10€ zu 23€) wurde abgelehnt, es hätte sich aus
den Gesprächen keine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ergeben. Ohne Kommentar.
Daraufhin Klage beim Sozialgericht am 13.12.09 eingereicht. Ab 01.01.010 wurde seltsamerweise die Dienstanweisung geändert und auch Anreisen mit PKW übernommen.
Meine Fahrtkosten von 09 wurden mir destotrotz nicht ausgezahlt.
Mitte Juni bekam ich ein Schreiben vom Sozialgericht Lübeck, dabei eine Kopie des Schreibens der Arge Lübeck mit der Bitte an mich, die Klage zurückzuziehen. Man würde mir umgehend die Fahrtkosten und außergerichtlichen Kosten erstatten.
Das geschah auch unmittelbar. So erhielt ich die 10€ Fahrtkosten + 4,65€. SIEG.
Es lohnt sich also

kämpfen, auch wenn der Betrag gering erscheinen mag. Das ist Geld, was uns zusteht.
Einladungen und Fahrstrecke auf Wunsche von Gansafan richtig gestellt