Glückwunsch, Lucie!

Ja, es lohnt sich! Kann ich nur immer wieder bestätigen.
Mein über 5jähriger Kampf gegen eine Enscheidung der Arge, mir die Eigenheimzulage als Einkommen anzurechnen, endete hoffentlich vorige Woche.
Die Arge soll mir mein Geld auszahlen, so das Gericht.
Hoffentlich, weil das Geld noch nicht auf meinem Konto ist und weil die Arge ja auch noch Zeit hat, in Widerspruch zu gehen.
Die erste Klage, eine Untätigkeitsklage, führte ich, weil auf meinen Widerspruch von der Arge keine Antwort kam.
Das Gericht entschied, dass die EHZ Einkommen sei. Den Termin der Klage am LSG versaubeutelte ein Anwalt. So begann alles von vorne:
Überprüfungsantrag, Widerspruch und dann erneute Klage vor dem SG.
Da sich inzwischen die gesetztliche Grundlage geändert hat, bekam ich mein Geld.
Die erneute Klage vor dem SG ist möglich, weil im SGG irgendein § fehlt, der diese erneute Klage ausschließt.
Glück gehabt!
