Moin.
Gibts es eine rechtliche Grundlage oder Dienstanweisung, wann die Anrechnung/Verrechnung des Einkommens aus einem Minijob, welches monatlich nicht gleich ist, erfolgt sein soll?!
Problem:
Mein Einkommen ist monatlich nicht gleich hoch, es variiert zwischen 150-450 €, je nach Auftragslage. Je nachdem wie die Wochentage fallen, liegt dem Jc ca. am 3. des Folgemonats für den Vormonat und dem daraus erzielten Einkommen die Lohnabrechnung vor.
Das Jc rechnet fiktiv mit 450,00 €. Im März lag mein Einkommen, welches ich im April erhalten habe, bei 161,50 €. Dadurch, dass das Jc zunächst 450,00 € angerechnet hat, hat mein Geld im Monat April vorne und hinten nicht gereicht, was zur Folge hatte, dass ich in der Vorletzten Aprilwoche mit leerem Tank, morgens auf einer einsamen Landstraße liegen geblieben bin, ich jemanden finden musste, der mir nen Kanister Sprit bringt, weshalb ich knapp 1 Stunde zu spät zur Arbeit erschien. Mal ganz abgesehen von meinen Zahlungsverpflichtungen, welchen ich nicht vollständig und fristgemäß nachkommen konnte, woraus mir unnötig Mahnkosten entstanden sind
Dies soll sich nicht wiederholen. Die Nachzahlung des ALG 2 ist
erst gestern erfolgt.
Ich halte es für Kontraproduktiv, wenn ich trotz Arbeit (auch wenns nur ein Minijob ist) zunächst unter dem Existenzminimum leben muss, bis irgendwann mal die Anrechnung erfolgt ist. Muss ich soetwas tolerieren?!
