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Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
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Autor
Thema: Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums (Gelesen 517 mal)
Ludwigsburg
Gast
Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
am:
Juni 20, 2010, 14:52:36 »
Stellt doch bitte mal ein, was ihr findet...
Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums
Zitat
Rechtsprechungsticker von Tacheles 20/2010 - Tacheles e.V. / Haralds Ecke
1. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09) folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG - bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber - dass ein unmittelbarer Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfen besteht.
Der Anspruch besteht nicht für die Vergangenheit, sondern erst für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat Beschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 395/09).
«
Letzte Änderung: Juni 20, 2010, 15:50:18 von Rudi Wühlmaus
»
Donna Waetta
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 78
°Bange machen jilt nich.°
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #1 am:
August 24, 2010, 20:16:45 »
...
WICHTIG:
Ganz spannendes Thema/Problematik - nur habe ich die Befürchtung - dass das hier untergeht!
Das betrifft auch die Überprüfungsanträge dazu!
Wie verhält es sich damit? Sind die *Ansprüche* nur für die Zukunft?
Quelle:
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 32/2010
1.Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09) folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG – bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber – dass ein unmittelbarer Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfen besteht.
Der Anspruch besteht nicht für die Vergangenheit, sondern erst für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat (Beschluss vom 24. März 2010 – 1 BvR 395/09).
Danke für sachdienliche Hinweise & Antworten.
Nur die Formatierung geändert
«
Letzte Änderung: September 05, 2010, 03:08:14 von Rodentia
»
Die Beiträge spiegeln meine persönliche Erfahrung und Meinung wieder, ansonsten bin ich Laie und meine Beiträge und Kommentare stellen auch dann keine Rechtsberatung dar.
~~~An einem edlen Pferd schätzt man nicht seine Kraft, sondern seinen Charakter. (Konfuzius - chinesischer Philosoph)~~~
lanny
Gast
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #2 am:
September 05, 2010, 01:31:18 »
Stellt sich nur die Frage ,ab wann die Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
NICHT gegeben ist?!
Da ist eine willkürliche Reglung sicherlich vorprogrammiert.
Adimin
Team
Online
Beiträge: 6.537
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #3 am:
September 05, 2010, 11:45:53 »
Nun, es wird ja schon angefangen, die Berechnung sich schön und passend zu reden.
Nun wird ja auch gepfüft, ob Alkohol und Zigaretten zum Grundbedürfnis gehören.
Nicht das es mir persönlich etwas ausmachen würde, aber so fängt es ja an.
Mal sehen, was der Gesetzgeber noch für notwendig erachtet und was nicht.
Rudi Wühlmaus
Maschinist
Offline
Beiträge: 5.269
Wissen ist Macht
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #4 am:
September 05, 2010, 12:29:35 »
Ich habe es:
Teilnahme am kulturellen Leben ---> kann Ersatzlos gestrichen werden, denn es ist, durch das regelmäßige Schauen der Doko Soaps auf den bekannten "Bertelsmann Sendern" , zu 100% gewährleistet.
Man könnte auch die Gebührenfreiheit bei Hartzern auf diese Sender beschränken, jeder der dann andere Sender sieht macht sich des Sozialbetruges verdächtig.
Genug der Ironie, aber hat Murksel das nicht schon in ihrer Kindheit / Jugend
if (isset(
$_BRAIN
[
'müde'
])){
sleep
(); } else {
work
(); }
Nach über 10 Jahren Computertechnik müßten die Tastaturhersteller eigentlich gelernt haben, daß Tastaturen unten Abflußlöcher für den Kaffee brauchen.
Windoof nur beim Kunden; Ansonsten LINUX
lanny
Gast
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #5 am:
September 05, 2010, 14:14:58 »
Mir würden auch noch einige Sachen einfallen die man streichen könnte,
nur frage ich mich, wie /was könnte man raten?
Wann lohnt es sich überhaupt einen Antrag zu stellen, eventuell Widerspruch einzulegen und wenn alles nichts nützt, zu klagen??
Adimin
Team
Online
Beiträge: 6.537
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #6 am:
September 05, 2010, 14:16:43 »
Ich denke, wir sollten nun erst einmal die Liste der neuen Grausamkeiten abwarten.
Bisher sind es ja nur Gerüchte.
Wir wollen doch mal sehen, wie die neuen Berechnungen aussehen werden.
Erst dann können wir genaueres sagen.
Dieter 66
Normale Mitglieder
Offline
Beiträge: 1.503
Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #7 am:
September 05, 2010, 14:36:46 »
Zitat von: lanny am September 05, 2010, 01:31:18
Stellt sich nur die Frage ,ab wann die Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
NICHT gegeben ist?!
Da ist eine willkürliche Reglung sicherlich vorprogrammiert.
Die war, seit Hartz, noch nie gegeben.
Wenn zu der sogenannten Sicherstellung auch diese perfiden Behandlungen, Unterstellungen,
Lügen, geistige Misshandlungen, Verunglimpfung in der Öffentlichkeit und was es nicht
noch alles gibt, ist das keine Sicherstellung.
Die Leute werden kontinuierlich selig fertig gemacht. Sollte sowas auch dazu gehören??
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
lanny
Gast
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #8 am:
September 05, 2010, 14:53:25 »
Es nützt ja nichts was wir meinen und wissen, das BVerfG geht davon aus, dass HartzIV Leistungen , ohne zusätzliche Belastung ausreichen war. Was sind aber zusätzliche Belastungen, die man nach dem gefällten Urteil geltend machen kann. Darüber wurde sich bisher, leider ausgeschwiegen. Die Ämter wissen nichts wir auch nicht, es lebe die deutsche Rechtsprechung!
Archetim
Team
Offline
Beiträge: 300
Wer nicht arbeitet, muss auch nicht essen!
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #9 am:
September 05, 2010, 15:04:22 »
Zitat von: lanny am September 05, 2010, 14:53:25
Darüber wurde sich bisher, leider ausgeschwiegen. Die Ämter wissen nichts wir auch nicht, es lebe die deutsche Rechtsprechung!
Ich bin der festen Überzeugung, dass das Absicht ist. Die Gesetze werden von Politikern gemacht, die zu einem großen Teil Anwälte waren und noch immer sind. Die sollten also in der Lage sein, Gesetze klar und deutlich auszuarbeiten.
Da sie genau das aber nicht machen, kann es wohl nur um eine gewollte Unsicherheit gehen, damit ihre Klientel auf Jahrzehnte hinaus beschäftigt ist.
Der sozialökonomische Holocaust hat in Deutschland Einzug gehalten. Später will es wieder niemand gewesen sein
- Anonym
lanny
Gast
Re:Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums
«
Antworten #10 am:
September 05, 2010, 18:31:37 »
Natürlich werden Gesetze bewusst verabschiedet, die immer Handlungsspielraum zulassen. Nur ab wann wird der Katalog der Besonderheiten veröffentlicht, ab wann kann der Bürger das Urteil nutzen? Wird gerade wieder so verfahren , wie die Umsetzung von Frau v.d. Leiden?
Dann sehe ich wieder Klagen auf das BVerfG zukommen.
«
Letzte Änderung: September 05, 2010, 18:33:22 von lanny
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