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Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
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Autor
Thema: Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall (Gelesen 3178 mal)
Ludwigsburg
Gast
Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
am:
Juni 20, 2010, 13:42:42 »
Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall unter Hinweis auf das Urteil des BVG v. 09.02.2010 -
Hat jemand schon mal einen gestellt oder irgendwo ein Muster dazu gefunden?
Ansonsten sollten wir einen Musterantrag erstellen...
Linchen©
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Lebe den Tag als wär's der Letzte
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #1 am:
Juni 20, 2010, 13:46:17 »
Zitat von: Ludwigsburg am Juni 20, 2010, 13:42:42
Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall unter Hinweis auf das Urteil des BVG v. 09.02.2010 -
Hat jemand schon mal einen gestellt oder irgendwo ein Muster dazu gefunden?
Ansonsten sollten wir einen Musterantrag erstellen...
Leider noch nicht.. träfe aber auch auf mich zu ...
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Anonym
Tanja Gwiasda
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Beiträge: 526
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #2 am:
Juni 20, 2010, 16:09:45 »
Die meisten Sachen, obwohl berechtigt, werden wohl abgebügelt werden.
Vermutlich wird man vieles durchklagen müssen
ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir das schriftlich?
MPD-Netzwerk, das Netzwerk für myeloproliferativen Erkrankungen
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Ludwigsburg
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #3 am:
Juni 20, 2010, 16:59:16 »
Deshalb ja dieses Forum, gemeinsam ist man stärker :-)
Linchen©
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Beiträge: 1.023
Lebe den Tag als wär's der Letzte
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #4 am:
Juni 20, 2010, 18:42:27 »
Zitat von: Ludwigsburg am Juni 20, 2010, 16:59:16
Deshalb ja dieses Forum, gemeinsam ist man stärker :-)
Wenns ums Klagen geht... damit hab ich kein Problem.. mein RA hat schon einiges für mich durchbekommen
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Anonym
Ludwigsburg
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #5 am:
Juni 20, 2010, 19:18:19 »
Kann er uns auch nen Musterantrag zaubern? ;-)
Tanja Gwiasda
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Beiträge: 526
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #6 am:
Juni 20, 2010, 19:53:11 »
Einen Musterantrag wird es wohl nicht geben können, weil es für jede verschiedene Sache auch eine andere Begründung gibt
ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir das schriftlich?
MPD-Netzwerk, das Netzwerk für myeloproliferativen Erkrankungen
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Ludwigsburg
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #7 am:
Juni 20, 2010, 19:57:10 »
Zitat von: dragonflyer am Juni 20, 2010, 19:53:11
weil es für jede verschiedene Sache auch eine andere Begründung gibt
die kann man ja für jeden Fall extra erstellen und dazufügen, für alle aber den Hinweis aufs Urteil vom BVG schon im Musterantrag
SenseOfDelight
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Beiträge: 6.624
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #8 am:
Juni 20, 2010, 19:59:45 »
@dragonflyer
Denke ich auch. Und die Begründung wird den größten Teil des Antrags ausmachen.
Als "Eingangszeile" reicht m.E. "Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II" oder ähnlich, denn der § 21 hat ja nun den neuen Abs. 6 erhalten; das BVerfG-Urteil muss man meines Erachtens nicht mehr erwähnen:
Zitat
...
(6) Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
...
Quelle:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37306.htm
Einiges ist auch hier noch nachzulesen, z.B. Fahrtkosten bei Umgangsrecht 20 Cent und einiges mehr (neue Fassung vom 8. Juni - Aktualisierungen siehe Text fachl. Hinweise --> Randstriche links am Textrand):
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf
«
Letzte Änderung: Juni 20, 2010, 20:01:56 von SenseOfDelight
»
Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen...
George Orwell
Linchen©
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Beiträge: 1.023
Lebe den Tag als wär's der Letzte
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #9 am:
Juni 20, 2010, 20:04:19 »
Zitat von: Ludwigsburg am Juni 20, 2010, 19:18:19
Kann er uns auch nen Musterantrag zaubern? ;-)
Das dauert aber noch ein Wenig, denn noch kenne ich nicht den Betrag, den meine Stromquellen ausmachen.
Sollte ich jetzt um einen Musterantrag ersuchen, werd ich das sicher nicht gratis bekommen.... und da es ein wirklich guter RA ist, der auch schon mal beide Augen schliesst, wenn ich ohne Beratungsschein komme.. möchte ich das nicht ausnutzen
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Anonym
Ludwigsburg
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #10 am:
Juni 20, 2010, 23:08:36 »
Zitat von: Linchen© am Juni 20, 2010, 20:04:19
Das dauert aber noch ein Wenig, denn noch kenne ich nicht den Betrag, den meine Stromquellen ausmachen.
Ist doch eigentlich ganz einfach: Gesamtrechnung minus Anteil im Regelsatz ;-)
hergau
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Beiträge: 485
27.09.1996-04.02.2010
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #11 am:
Juni 21, 2010, 11:38:48 »
Zitat von: Ludwigsburg am Juni 20, 2010, 23:08:36
Ist doch eigentlich ganz einfach: Gesamtrechnung minus Anteil im Regelsatz ;-)
So sollte es sein. Das sagt zumindest der gesunde Menschenverstand.
Aber ob der bei der Arge vorhanden ist ?
Leben und leben lassen
Ludwigsburg
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #12 am:
Juni 21, 2010, 22:58:26 »
Ich suche gerade danach, was unabweisbarer Bedarf heißt. Wie übersetzt man das?
Notwendiger Bedarf?
Barney
Team
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Beiträge: 13.571
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #13 am:
Juni 21, 2010, 23:48:09 »
Zitat
Hieraus ergebe sich aus Sicht der Antragstellerin ein - unabwendbarer - (gemeint ist unabweisbarer) Bedarf. [...]
my-sozialberatung.de
Hilft auch nicht weiter, oder? Ist eben Auslegungssache wie so vieles.
Gruß Barney
Unsere Forderung: Mindestlohn, Grundsicherung, Arbeitszeitverkürzung
Informieren Sie sich bitte selbst zu den hier behandelten Themen. Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider.
HartzV
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Beiträge: 469
Aus dem Rahmen gefallen....
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #14 am:
Juni 22, 2010, 09:40:43 »
Zitat von: Ludwigsburg am Juni 21, 2010, 22:58:26
Ich suche gerade danach, was unabweisbarer Bedarf heißt. Wie übersetzt man das?
Notwendiger Bedarf?
nicht vermeidbar
unbedingt notwendig
??
Das "V" steht für Vrau :-)
Ich lande lieber ab und an in einer Sackgasse, als mein Leben in einer Einbahnstrasse zu verbringen !
Wer eine andere Meinung hat als ich ist nicht automatisch dumm, nicht hinterfragend, steinzeitlich, krank und nicht zur Verleumdung freigegeben
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