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Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
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Autor
Thema: Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall (Gelesen 3178 mal)
lanny
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #30 am:
September 09, 2010, 20:51:19 »
Ich suche trotzdem immer noch die "Ausfüllhilfe"..., denn nur so etwas hilft weiter!!
schon im Voraus!
Donna Waetta
Normale Mitglieder
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Beiträge: 78
°Bange machen jilt nich.°
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #31 am:
September 09, 2010, 20:59:42 »
...@lanny willste mich veräppeln?
Deine "Ausfüllhilfe" gibt es nicht!
Es handelt sich um die *Ausfüllhinweise* die @Sense verlinkt hat.
Guck selbst nochmal bitte nach.
Die Beiträge spiegeln meine persönliche Erfahrung und Meinung wieder, ansonsten bin ich Laie und meine Beiträge und Kommentare stellen auch dann keine Rechtsberatung dar.
~~~An einem edlen Pferd schätzt man nicht seine Kraft, sondern seinen Charakter. (Konfuzius - chinesischer Philosoph)~~~
lanny
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #32 am:
September 09, 2010, 21:05:28 »
Zitat von: Donna Waetta am September 09, 2010, 20:59:42
...@lanny willste mich veräppeln?
Deine "Ausfüllhilfe" gibt es nicht!
Es handelt sich um die *Ausfüllhinweise* die @Sense verlinkt hat.
Guck selbst nochmal bitte nach.
Ich veräppeln? Niemals, stehe zur Zeit vollkommen auf der Leitung,denn ich meinte natürlich die Ausfüllhinweise...welche..ganz vorsichtig gefragt?
SenseOfDelight
Normale Mitglieder
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Beiträge: 6.624
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #33 am:
September 09, 2010, 21:15:15 »
Falls Deine Frage jetzt nicht rhetorisch gemeint war: Posting #25, 1. Link. Viel steht da aber nicht - eigentlich nur das, was ich auch zitiert hatte zur Anlage BEBE.
«
Letzte Änderung: September 09, 2010, 21:16:15 von SenseOfDelight
»
Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen...
George Orwell
Donna Waetta
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Beiträge: 78
°Bange machen jilt nich.°
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #34 am:
September 09, 2010, 21:16:42 »
Hier bitte nochmal die *Hilfe* - "Ausfüllhinweise":
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf
Die aber weder postalisch mit zu dem "WBA" versandt werden,
noch nach §§ 13 bis 17 SGB I dem eHb ausgehändigt werden,
natürlich ohne Nachfrage, das wäre eigentlich vom Amt selbstverständlich!
Diesbezüglich auch benötigt für die diversen "Anlagen" z. B. MEB, SV etc.
Geht das so in Ordnung und alle Unklarheiten beseitigt?
Die Beiträge spiegeln meine persönliche Erfahrung und Meinung wieder, ansonsten bin ich Laie und meine Beiträge und Kommentare stellen auch dann keine Rechtsberatung dar.
~~~An einem edlen Pferd schätzt man nicht seine Kraft, sondern seinen Charakter. (Konfuzius - chinesischer Philosoph)~~~
lanny
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #35 am:
September 09, 2010, 21:37:41 »
Danke Donna Waetta,
wir sind uns wohl dahingehend einig, dass, wenn zu lesen , können, ist möglich usw usf, alles Kannentscheidungen sind.Und wie damit verfahren wird, wissen wir alle.
Was das jetzt aber alles mit dem Urteil des BVerfGts zu tun hat...na da denke ich später drüber nach.Wie schon geschrieben, heute ist nicht mein Tag!
Donna Waetta
Normale Mitglieder
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Beiträge: 78
°Bange machen jilt nich.°
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #36 am:
September 09, 2010, 22:20:00 »
Bitte!
Angemerkt zu deinen *Kannentscheidugnen*- es werden aus Pflichtleistungen => Ermessensleistungen!!!
Na, dann mach mal Pause
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~~~An einem edlen Pferd schätzt man nicht seine Kraft, sondern seinen Charakter. (Konfuzius - chinesischer Philosoph)~~~
lanny
Gast
Re:Antrag auf dauerhafte Übernahme dieser Kosten als Härtefall
«
Antworten #37 am:
Oktober 30, 2010, 18:18:41 »
Zitat von: Donna Waetta am September 01, 2010, 17:09:20
@ SenseofDelight u. a. als Ergänzung bitte dazu:
§ 21Abs. 6 SGB II
Atypische Bedarfe können ab dem 03.06.2010 nach § 21 Abs. 6 zu gewähren sein und müssen
auch nach dieser Rechtsgrundlage bei der Arge beantragt werden.
Der Anspruch auf einen solchen Sonderbedarf beruht auf einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 u. a.Danach bedürfe es neben den in §§ 20 ff. SGB II
vorgegebenen Leistungen noch eines zusätzlichen Anspruchs auf Leistungen bei unabweisbarem, laufendem,
nicht nur einmaligen und besonderem Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums.
Ein solcher Anspruch entstehe erst, wenn der Bedarf so erheblich sei, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen
Wir klar zu lesen ist ....Atypische Bedarfe "können", denn es wird immer in Augenschein genommen, was dem Leistungsempfänger noch zuzumuten ist .
Jeder der einmal ein Darlehen von der Arge erhalten hat, der weiß, dass zumindest 10% der Leistung als Rückzahlung berechnet wird.
Somit muß man zumindest ein Bedarf zwischen mtl 50€bis 100€ vorweisen, eh das Urteil überhaupt angewandt werden kann.
Die meisten gehen bei überhöhten Stromkosten und etlich kleinen Nebenkosten , leer aus, auch wenn sie kontinuierlich mtl anfallen.! Das BVerfG hat den Politikern gut in die Hand gespielt und sein Gesicht gewahrt!
«
Letzte Änderung: Oktober 30, 2010, 18:20:29 von lanny
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