Die Unvollende!

Es geht um den Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2010!
(
http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/hartefallregelungen/krankenkassen-zusatzbeitrag-und-besondere-harte/)
Ein ermüdendes und ungerechtes Hin und Her zwischen den Fronten beschehrt dem eHb (LB) die gebetsmühlenartigen Bekundungen, die Krankenkasse zu wechseln. Das Amt sträubt sich gemäß (§ 175 SGB V und § 242 SGB V).
Wie trennt man nun die Spreu vom Weizen (Klageverfahren/Stellungnahme)?
1. Aufgrund von bereits erfolgter Belastungsgrenze-Zahlung kein Wechsel zumutbar?
2. Warum sind schwerwiegend chronische Krankheiten keine besondere Härte
(Aushebelung der besonderen Härte)?
3. Ist der Wechsel-Zwang nicht auch mit Krankenkassenprüfungen verbunden, die
einen eHb von ca. 150 Krankenkassen (nicht alle Leistungen einseh- u. überprüfbar - Transparenz)
überfordert?
4. Wäre eine Begründung analog zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in 2010 mit einem "laufenden
atypischen Bedarf, welcher unabweisbar ist" sinnvoll?
5. Einflussnahme und Negierung des persönl. Dispositionsfreiraumes bliebe letztendlich versagt, da auch
nicht absehbar ist, ob künftig Krankenversicherungen ohne Zusatzbeiträge überhaupt noch angeboten
werden.
Und wieder ist kostbare Lebenszeit vergangen!

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