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FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
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Autor
Thema: FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung (Gelesen 1795 mal)
lenny
Gast
FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
am:
Dezember 05, 2010, 08:56:27 »
Überwacht, von der Geburt bis ins Grab!
Der letzte Datei ist komplett!
Bitte den Mod die ersten beiden Fehlübetragungen zu löschen!
«
Letzte Änderung: Dezember 05, 2010, 09:02:23 von lenny
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Lalelu
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #1 am:
Dezember 05, 2010, 09:21:41 »
Zitat
wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die
nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen
Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder Verbesserung des
Notendurchschnitts
Es wird wieder genug Hartzer geben die sich freiwillig nackig machen.
Zum Zitat.
Wenn also bei einem Schüler genug Potenzial vorhanden ist um einen höheren Schulabschluß zu erreichen wird das praktisch untergraben.
Ebenso ein verbesserter Notendurchschnitt. Wobei ich mich frage, wozu die Nachhilfe führen soll, wenn nicht zu besseren Noten ?
lenny
Gast
Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #2 am:
Dezember 05, 2010, 09:29:37 »
Zitat von: Lalelu am Dezember 05, 2010, 09:21:41
Es wird wieder genug Hartzer geben die sich freiwillig nackig machen.
@
Da habe ich keine Sorge, für 120€ tun manche noch mehr
Zum Zitat.
Wenn also bei einem Schüler genug Potenzial vorhanden ist um einen höheren Schulabschluß zu erreichen wird das praktisch untergraben.
@
So habe ich das auch verstanden, war mir nur nicht sicher
Ebenso ein verbesserter Notendurchschnitt. Wobei ich mich frage, wozu die Nachhilfe führen soll, wenn nicht zu besseren Noten ?
@
Da kommt der Schulpsychologe zur Geltung, wenn er meint aussichtsloser Fall, gibt es auch keinen Nachhilfeunterricht
@
Was diese Frau sich hat einfallen lassen, ist menschenverachtend, da kann man nur noch rückwärts essen!
«
Letzte Änderung: Dezember 05, 2010, 09:33:25 von lenny
»
lenny
Gast
Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #3 am:
Dezember 05, 2010, 09:37:00 »
Es ist nur schlimm was dem Volk vorgegaukelt wird.Es wird erzählt von Sportvereinen Nachhilfe-,Musikunterricht etc, die Leute könnten meinen, dass unsere Kinder alles bekommen. Dabei ist jedes Kind, dass z.B.den Nachhifeunterricht benötigt ,von sämtlichen kulturellen, gemeinschaftlichen Vorhaben, ausgeschlossen!
«
Letzte Änderung: Dezember 05, 2010, 09:40:10 von lenny
»
Lalelu
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #4 am:
Dezember 05, 2010, 10:08:26 »
Der deutsche Michel schnallt mitlerweile nur noch minimal bedingt etwas.
Die Tatsache, daß 120 € Gesamtsumme, bzw. 10 € monatliche Höchstauszahlungssumme des Bildungspakets höchst unausreichend sind, nicht einmal die Begleitkosten wie Fahrtkosten, oder das nötige Equipment gedeckt werden können, das rafft keiner. Die kriechende Hartzer lechzt nach den 120 €, der Rest zeigt wieder mit dem Finger auf den Hartzer, der ja alles für`s Nichtstun in den Hintern gesteckt bekommt.
Was die Schulverpflegung betrifft, so ist wieder der Eigenanteil vorhanden.
Es soll sich keiner wagen uns hier eine Verpflegungsverpflichtung in der Schule aufzuzwingen, sollte mal eine flächendeckende Möglichkeit entstehen die ein Mittagessen betrifft.
Ich zahle nicht für etwas, was mein Kind wohlmöglich nicht isst.
Nachtrag:
Ja, wer Nachhilfe benötigt, bzw. bekommt, der kann nicht zum Sportverein.
Was er ja eigentlich sowieso nicht kann mit den läppischen 10 Euronen
«
Letzte Änderung: Dezember 05, 2010, 10:12:56 von Lalelu
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Lalelu
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #5 am:
Dezember 05, 2010, 11:08:46 »
Zitat
Aus einem Informationsschreiben der Arbeitsagentur an die Jobcenter in Berlin zur Umsetzung der Hartz IV-Reform geht jedoch hervor, dass die Vergabe der Bildungsgutscheine mit erheblichen bürokratischen Auflagen verbunden werden soll. So wird zum Beispiel längst nicht jedes Kind einer Bedarfsgemeinschaft mit schlechten schulischen Leistungen Anspruch auf Nachhilfeunterricht haben. Aus dem Informationsschreiben ergibt sich, dass ein außergewöhnliches Ereignis wie eine „langfristige Erkrankung“ oder ein „Todesfall im engsten Familienkreis“ zum Abfall der schulischen Leistung geführt haben muss, damit ein Anspruch auf Nachhilfeunterricht besteht. Die Formulierungen entstammen einem Formular, das den Schulen künftig vorgelegt werden muss, um entsprechende Bildungsgutscheine zu beantragen. Demnach sind Eltern außerdem dazu verpflichtet eine Stellungnahme des schulpsychologischen Dienstes vorzulegen, die darlegt welche schulischen Hilfsangebote bereits wahrgenommen wurden und ob wegen der schlechten Noten schon eine Klassenkonferenz stattgefunden hat.
Zitat
.......zumal die Bildungsgutscheine bisher ohnehin nur einen Monat lang gültig sind.
Quelle der Zitate:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-viel-buerokratie-bei-bildungsgutscheinen-1962.php
Jeden Monat einen neuen Antrag stellen
?
Wenn das stimmt, wird ein riesen bürokratisches Kostenmonstrum entstehen, während in anderen Bereichen eingespart wird.
Und warum ? Weil diese Polithuren die eigenen Futtertröge in Gefahr sehen.
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #6 am:
Dezember 05, 2010, 11:19:35 »
Zitat von: Lalelu am Dezember 05, 2010, 11:08:46
Demnach sind Eltern außerdem dazu verpflichtet eine Stellungnahme des schulpsychologischen Dienstes vorzulegen,
Was nichts anders ist als die totale Kontrolle.
Man weiss dann immer was in welcher Familie ist. Trinker, Langschläfer u.s.w.
Man will ja schliesslich wissen was diese Schmarotzer so tun oder eher, nicht
tun, denen man ja das karge Leben ermöglicht.
Man entscheidet, welches Kind gefördert wird und welches nicht.
Jene, die nicht gefördert werden fordert man. EEJ.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #7 am:
Dezember 05, 2010, 13:13:29 »
Man möchte sich ja nicht auch noch aus den Unterschichten die Konkurrenz für die eigene Brut heranzüchten.
Deshalb gibt es Nachhilfe nur, wenn es nicht zu einer "Wertsteigerung" führen kann.
Und ja, das Bürokratiemonster ist gewollt. Man muss doch die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die man ja nicht so einfach feuern kann, beschäftigen.
lenny
Gast
Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #8 am:
Dezember 05, 2010, 16:42:28 »
Zitat von: Lalelu am Dezember 05, 2010, 10:08:26
Nachtrag:
Ja, wer Nachhilfe benötigt, bzw. bekommt, der kann nicht zum Sportverein.
Was er ja eigentlich sowieso nicht kann mit den läppischen 10 Euronen
Mensch Lalelu, mir unterläuft immer wieder der Fehler, dass ich zu viel voraussetze.
Mit einem Satz dachte ich tatsächlich Uschis tolle Logig erklärt zu haben
Du gehst aus Nr.-Sicher
, gut so!
Lalelu
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
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Antworten #9 am:
Dezember 06, 2010, 12:04:44 »
Zitat
wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die
nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen
Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder Verbesserung des
Notendurchschnitts
Was soll aber denn nun erreicht werden ?
Ich verstehe das nicht.
Die Sache mit der Nachhilfe mal weiter gesponnen.......
Man kann mangelhafte Schulbildung bzw. Leistung, u. einen schlechten Notendurchschnitt nicht generell auf Hartzer projizieren, so wie es das von Laien immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, damit es auch der letzte Michel kappiert, um die Hartzer Kinder stigmatisieren zu können.
Schlechte Schulleistungen kommen in allen Gesellschaftsschichten vor, auch bei den Reichen.
Und in allen Schichten kommt es vor, daß sich die Eltern nicht daraum kümmern die Mängel zu beheben.
Wie also sollen dann die Hartzer Eltern dazu bewogen werden, eine Nachhilfe zu beantragen ?
Meldung der Argen an die Schule, daß es sich um XXX um ein Hartzer Kind handelt, um dann die Forderung zur Mitarbeit an die Schulen stellen zu können, die Kinder preis zu geben, welche Nachhilfe benötigen ?
Ich denke, die wenigsten werden Nachhilfe beantragen. Und wenn dies erkannt wird, wird es zum obig genannten Zwang kommen. Was allerdings auch die Wenigsten jucken wird.
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
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Antworten #10 am:
Dezember 06, 2010, 12:23:04 »
Zitat von: Lalelu am Dezember 06, 2010, 12:04:44
Meldung der Argen an die Schule, daß es sich um XXX um ein Hartzer Kind handelt, um dann die Forderung zur Mitarbeit an die Schulen stellen zu können, die Kinder preis zu geben, welche Nachhilfe benötigen ?
Vorbild gab es etwa 1928
Zitat
Ich denke, die wenigsten werden Nachhilfe beantragen. Und wenn dies erkannt wird, wird es zum obig genannten Zwang kommen.
Wenn das auch nicht hilft, werden die Eltern sanktioniert.
Zitat
Was allerdings auch die Wenigsten jucken wird.
Das wäre eine fatale Richtung.
Aber, leider hast Du recht.
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Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
Lalelu
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
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Antworten #11 am:
Dezember 06, 2010, 12:31:02 »
Was war 1928 ?
Um Eltern sanktioneiern zu können, muß erst mal festgestellt werden, wer Nachhilfe benötigt u. welche Eltern diese nicht beantragt haben. Es soll ja Leute geben die das gar nicht beurteilen können. Also bliebe wieder nur die Zwangsmeldungen sämtlicher Hartrzer Kinder über die Schulen. XXX benötigt Nachhilfe, XX nicht, so in der Art.
Dieter 66
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
«
Antworten #12 am:
Dezember 06, 2010, 12:38:52 »
Zitat von: Lalelu am Dezember 06, 2010, 12:31:02
Was war 1928 ?
Das III. Reich.
Zitat
Um Eltern sanktioneiern zu können, muß erst mal festgestellt werden, wer Nachhilfe benötigt u. welche Eltern diese nicht beantragt haben. Es soll ja Leute geben die das gar nicht beurteilen können. Also bliebe wieder nur die Zwangsmeldungen sämtlicher Hartrzer Kinder über die Schulen. XXX benötigt Nachhilfe, XX nicht, so in der Art.
Das ganze läuft unter anderem, darauf hinaus das man den Eltern Vernachlässigung unterstellen wird.
(Was bei einigen auch leider so ist).
Und sowas sanktionierbar zu machen ist Klacks.
Ich glaube nicht, dass es so einfach sein wird diese angebotene Hilfe (Nachhilfe)
einfach abzulehnen
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Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
lenny
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
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Antworten #13 am:
Dezember 06, 2010, 13:09:52 »
Bevor wir nun die Sanktioniererei in den Mittelpunkt stellen, wäre die Arge doch nur in der Lage diese anzuwenden, würde sie z.B die Zensuren der Kinder kennen.Wie soll denn das geschehen.
Sportverein, wenn man keinen Wagen hat, bzw die Busverbindung unglücklich ist, wie soll das Kind evetuell mit 6-7 Jahren allein zum Verein?.
Wie das sanktionieren?
Nein hier wird der Teufel an die Wand gemalt.
Eher werden wohl schon Gründe gesucht, weshalb man das Bildungspaket in Anspruch nehmen will!
Tut man das bestätigt man Ulla, die da meint mit 120€ jählich alles abgelte zu können.
Wichtiger noch, will man , wenn die 120€ nicht reichen, den Nachhilfeunterricht, Sportverein, Musikunterricht etc abbrechen lassen und im das folgenden Jahr wieder anzumelden?
Lehrer sind auch nur Menschen, ob die ihre Kenntnis über das Kind für sich behalten?. Schulessen, sollen HartzIV Kinder mit Marken bezahlen.
Kennzeichnung des Kindes, eine schöne Vorstellung, gut das Eltern es nicht selbst erfahren, müssen ihre Kinder dann also nur da durch!
Und ich dachte man sollte als Eltern die Kinder schützen!?
«
Letzte Änderung: Dezember 06, 2010, 13:11:17 von lenny
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Lalelu
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Re:FvdL Überraschnungspaket, Antrag auf Leistung für Bildung
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Antworten #14 am:
Dezember 06, 2010, 13:14:53 »
Ablehnen wird man, wenn das Bildungspaket erst mal richtig in Fahrt gekommen ist, ohne erst einmal eine Sanktion einzugehen die Nachhilfe nicht mehr. Zumal ja auch die vollkommene Entrechtung noch zum Tragen kommen wird. Denn die Grünen werden im Bundesrat zustimmen, da es auch denen nur um den eigenen Vorteil u. nicht um das Volk geht. Zumal wir sowieso eine nur geldkostende, unproduktive Schmarotzermasse darstellen.
Aber wie gesagt, erst einmal muß festgestellt werden, wer Nachhilfe benötigt.
Vereine etc. werden weniger, bis gar nicht kontrollierbar sein.
Wenn das Laien feststellt, daß das Bildungspaket floppt, wird es vor Wut schäumen u. Maßnahmen treffen.
In spätestens 1 Jahr ist das so weit.
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