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unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
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Autor
Thema: unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege (Gelesen 2266 mal)
Ghansafan
Normale Mitglieder
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Beiträge: 74
unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
am:
Juni 26, 2010, 17:09:31 »
Hallo,
,
ich habe auch einen unabweisbaren Bedarf,nämlich die medizinische Fußpflege, aufgrund einer Behinderung. Kosten pro Monat:17€.
Die KK übernimmt diese Kosten nur bei Diabetes.
Trotz unabweisbaren Bedarfes wurde der Antrag von der Arge abgelehnt. Ich habe nichts anderes erwartet. Widerspruch läuft, Klage wird dann folgen.
Der Kampf geht weiter...
lanny
Gast
unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #1 am:
Juni 26, 2010, 17:18:34 »
Da ich mein WW selbst tragen muss, eine Nachzahlung der Gasrechnung folgte(287€), zudem 40€ Strom trage, also mtl 82 für Energie Plus mtl Raten für Nachtzahlung aufbringen muss, sah ich einen Härtefall dadrin.Benatragte eien Übernahme, abgelehnt
Von 359€ zum Leben bleiben 277€ abzgl Internet19,90=258,10€
Ab welcher Summe zählt der Härtefall lol ,denn das ist nicht einmalig sondern zumindest ein Jahr lang.
clivie
Gast
unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #2 am:
Juni 26, 2010, 21:48:25 »
Hallo Lanny,
hast du für die Gasrechnung denn keine Übernahme von der Arge beantragt? die zählt zu den KDU Kosten der Unterkunft und die muß die Arge übernehmen, Widerspruch und dann klagen, wird dir nichts anderes übrigbleiben ich drück dir beide Daumen
das du Erfolg damit hast.
Ghansafan
Normale Mitglieder
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Beiträge: 74
unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #3 am:
Juni 26, 2010, 22:07:23 »
Hallo,
,
heute lag nun der Widerspruchsbescheid im Briefkasten.
Wie nicht anders zu erwarten war, natürlich eine Ablehnung. Die Begründung einfach lächerlich: 17€ wären mir pro Monat durchaus zuzumuten. Ich hätte dafür in einem anderen Bereich zu sparen, das wäre auch zumutbar.
In welchem Bereich denn
Außerdem hätte ich die Notwendigkeit der med. Fußpflege nicht nachgewiesen.
Hallo, ich gehe nicht zur Fußpflege, um mir die Fußnägel lackieren zu lassen.
Na gut, war ja zu erwarten. Kommt es halt nun zur Klage...
Adimin
Team
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Beiträge: 6.537
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #4 am:
Juni 26, 2010, 23:14:22 »
Nun, ein Attest des Arztes hast Du beigelegt?
Und läßt Dich beim Podologen behandeln oder bei einer normalen Fußpflege?
Das sind ja heute 2 Dinge.
Denn den Podologen auf Rezept würde die Kasse ja zahlen.
Die normalen Fußpfleger nicht.
clivie
Gast
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #5 am:
Juni 26, 2010, 23:57:44 »
mit meiner Osteoporose habe ich ja das Problem, das ich nichtmehr an meine Füße drankomme,also war für mich auch die Frage der Fußpflege auf Rezept, nur ein Rezept bekomme ich erst gar nicht auch nicht für einen Podologen, laut Aussage meiner KK ist das bei dem Krankheitsbild nicht vorgesehen, und nach aussage des Arztes auch nicht. Ich muß momentan die Kosten dafür selber tragen.Meine Schwester hat Diabetes und bekommt ein Rezept ohne weiteres.
Ludwigsburg
Gast
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #6 am:
Juni 26, 2010, 23:58:56 »
Zitat von: Ghansafan am Juni 26, 2010, 22:07:23
Außerdem hätte ich die Notwendigkeit der med. Fußpflege nicht nachgewiesen.
Hattest du keine ärztliche Bescheinigung beigefügt? Die würd ich mir auf jeden Fall noch besorgen...
«
Letzte Änderung: Juni 27, 2010, 00:00:18 von Ludwigsburg
»
Barney
Team
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Beiträge: 13.571
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #7 am:
Juni 27, 2010, 00:36:01 »
Zitat von: clivie am Juni 26, 2010, 21:48:25
Hallo Lanny,
hast du für die Gasrechnung denn keine Übernahme von der Arge beantragt? die zählt zu den KDU Kosten der Unterkunft und die muß die Arge übernehmen, Widerspruch und dann klagen, wird dir nichts anderes übrigbleiben ich drück dir beide Daumen
das du Erfolg damit hast.
Nur wenn das Gas zum Heizen und für die Zubereitung des warmen Wasser sowie zum Kochen über einen Zähler läuft, wird es den KdU zugerechnet und eine Pauschale für das WW abgezogen.
Wird Gas allein für die Zubereitung von WW und zum Kochen genutzt, zählt es nicht zu den KdU und ist aus der Grundsicherung zu bezahlen.
Leider ist das so!
Gruß Barney
Unsere Forderung: Mindestlohn, Grundsicherung, Arbeitszeitverkürzung
Informieren Sie sich bitte selbst zu den hier behandelten Themen. Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider.
clivie
Gast
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #8 am:
Juni 27, 2010, 10:18:21 »
hast recht Barney,
Ghansafan
Normale Mitglieder
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Beiträge: 74
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #9 am:
Juni 27, 2010, 15:13:24 »
Nein, ich bin bei einer medizinischen Fußpflegerin.
Ein Attest ist unnötig, da der Widerspruchsstelle ein medizinisches Gutachten vorliegt.
Man glaubt bei der Arge Lübeck, mit solchen Ablehnungen Geld zu sparen.
Im Endeffekt zahlen die nur drauf, auf Kosten des Steuerzahlers.
Ludwigsburg
Gast
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #10 am:
Juni 27, 2010, 19:57:56 »
Zitat von: Ghansafan am Juni 27, 2010, 15:13:24
Nein, ich bin bei einer medizinischen Fußpflegerin.
Ein Attest ist unnötig, da der Widerspruchsstelle ein medizinisches Gutachten vorliegt.
Man glaubt bei der Arge Lübeck, mit solchen Ablehnungen Geld zu sparen.
Im Endeffekt zahlen die nur drauf, auf Kosten des Steuerzahlers.
Ja, und oft klappt das ja auch, weil viele sich das Klagen nicht zutrauen.
Hast hoffentlich einen guten Anwalt?
Hohe Stromkosten - wär auch zu überlegen, das gleich mit zu versuchen...
Adimin
Team
Offline
Beiträge: 6.537
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #11 am:
Juni 27, 2010, 21:45:57 »
Da liegt die Crux , Ghansafan:
Auch eine medizinische Fußpflege ist nicht immer die Richtige.
Es muss eine podologin sein, das heißt, sie muss sich a: podologisch fortgebildet haben und dieses muss auch als Berufsbezeichnung enthalten sein.
Ich habe das letztes Jahr mit Schwiegermutter gehabt. Und auch da zahlt, wegen Diabetes die Kasse die Behandlungen. Aber auch nur, wenn es Podologen machen. Und davon gibt es in Lübeck nur ganz wenige.
Wer also zu einer "normalen" ,auch medizinischen Fußpflege geht, dem wird das nicht gezahlt.
Und ergo wird auch die Arge nicht zahlen, weil sie recht haben mit dem Hinweis auf die Krankenkasse.
Da sollten wir evtl. nochmal genau schauen.
Ghansafan
Normale Mitglieder
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Beiträge: 74
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #12 am:
Juni 28, 2010, 19:31:29 »
Nein, die Arge hat kein Recht.
Ich habe mit meiner KK gesprochen, IKK Nord, Die Kosten werden nur übernommen, wenn Diabetes vorliegt.
Ich bin bei einer medizinisch ausgebildeten Fußpflegerin. Und das ist auch in Ordnung.
Die Arge hat die Kosten zu übernehmen, ohne Wenn und Aber. Der Bundestag hat dazu am 21. April eindeutige Regelungen getroffen.
Der Ablehnungsgrund ist ja der, dass die Arge meint, 17€ pro Monat sind zumutbar. Ist es aber nicht.
Das Bundessozialgericht hat am 20.12.07 die Bagatellegrenze von 6€ gekanzelt. Weil, so das BSG, 6€ keine Bagatelle sind.
Dann sind es 17€ pro Monat erst recht nicht.
Dienstag habe ich einen Termin bei verdi in der Angelegenheit. Die sind gut. verdi wird die Klage für mich führen.
Adimin
Team
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Beiträge: 6.537
Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #13 am:
Juni 28, 2010, 20:14:44 »
Gut, ich habe eben das mit der Diabetis verwechselt.
Insofern hast Du Recht. Es ist ja ein ärztlich verordneter unabweisbarer Bedarf.
Und 17€ sind viel.
Die Beziehung von Fahrtkosten (6.00€) zur Fußpflege, resp. den unabweisbaren Bedarf habe ich nun geistig nicht so schnell auf die Reihe bekommen. Aber in sich logisch. Wenn 6 € für Fahrtkosten zu viel sind, dann sind es 17€ unabweisbarer Bedarf sicherlich auch. Interessante Verknüpfung. Die lass ich mir mal durch den Kopf gehen.
Ghansafan
Normale Mitglieder
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Beiträge: 74
Re:unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege
«
Antworten #14 am:
Juni 28, 2010, 20:36:47 »
Die Bagatellegrenze von 6€ bezog sich nicht auf die Fußpflege,das sollte bloß als Vergleich dienen.
Und es ist auch gut so,das eine Aufwendung von 6€ vom BSG nicht als Bagatelle angesehen wird.
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