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Autor Thema: unabweisbarer Bedarf? - medizinische Fußpflege  (Gelesen 2266 mal)
Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt


« Antworten #15 am: Juni 28, 2010, 20:40:14 »

Schon klar, aber die Beziehung von Fahrtkostengrenze zur Fußpflege wäre wirklich mal interessant.
Ich werde mir das Urteil nochmal ansehen.man hat das ja immer nur im Hinblick auf die Fahrtkosten zitiert.
Ich meine das mit der Beziehung ja auch eher als interessante Möglichkeit der Argumentation.  deenk

Ghansafan
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« Antworten #16 am: Juni 28, 2010, 20:56:15 »

Es geht nicht um die Fahrtkosten zur Fußpflege, die Fußpflegerin kommt übrigens zu mir nach Hause.

Stimmt, in erster Linie ging es um die Fahrtkosten. Es kann aber auch um Bewerbungskosten  gehen. Z.B., Du gibst 1-2 Bewerbungsnachweise ab. Wären hier in Lübeck 3 bzw. 6€ . Macht man zwar in der Regel nicht, aber das müsste die Arge dann auch bezahlen.

@Adimin, da Du ja auch aus Lübeck bist, könnte man ja irgendwann mal einen gemeinsamen Kaffee ins Auge fassen.
Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt


« Antworten #17 am: Juni 28, 2010, 21:11:16 »

Das können wir gerne mal machen. Ich bin ja oft (fast jeden Tag) in Lübeck. (Ich wohne neben Lübeck, bin aber Lübecker.)

Hab ich das richtig gelesen? Lübeck zahlt nur 3 € Bewerbungskosten?

Ghansafan
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« Antworten #18 am: Juni 28, 2010, 21:20:46 »

Ja, es gibt hier nur noch 3€ Bewerbungskosten, ich glaube, ab 1.1 09 ist das so, vorher waren es ja 5€.

Das rentiert sich eigentlich nur noch bei Onlinebewerbungen.


Prima, dann behalten wir das mal im Auge, ich wohne übrigens  in Eichholz.
Adimin
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« Antworten #19 am: Juni 28, 2010, 21:23:40 »

Selmsdorf pfeifen

Barney
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« Antworten #20 am: Juni 28, 2010, 21:40:18 »

Nix da mit 3 Euro pauschal!

Da machen es sich wieder einige der SBs sehr bequem. Na, Denken ist eben nicht jedermanns Stärke und warum sollen Mitarbeiter in den Jobcentern fleißig sein? Steht das in ihren Arbeitsverträgen. Von Denken und Nachdenken steht da bestimmt auch nichts.  wütend
HEGA und Gesetzestext

In einer der hier eingestellten EinV habe ich gelesen, wie das aussehen könnte. Dort steht, dass der eHb für soundsoviel Bewerbungen in der Laufzeit der EinV soundsoviel Euros bekommt. Kann er durch die Anzahl teilen (wenn die sinnvoll ist, sonst sowieso widersprechen, Sinnlosbewerbungen sind unerwünscht) und schon weiß er, wieviel er pro Bewerbung bekommt.

Bei 3 Euro würde ich widersprechen (wie immer  zwinker) weil das ja vorn und hinten nicht reicht für 'ne vernünftige Bewerbung. Und wenn ich mal ein neues Kleidchen für die Bewerbung benötige, gehört das auch da rein.


Gruß Barney

Unsere Forderung:  Mindestlohn, Grundsicherung, Arbeitszeitverkürzung

Informieren Sie sich bitte selbst zu den hier behandelten Themen. Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider.
Ghansafan
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« Antworten #21 am: Juni 28, 2010, 21:54:23 »

Ich denke, hier wäre eine Klage sinnlos.

Soviel ich weiß, bestimmt jede Arge selber, anhand ihres Budgets, wieviel sie für eine Bewerbung zahlt.

Hier gibt es, wie schon erwähnt, 3€ pro Bewerbung, dafür fällt die 260€ Obergrenze weg.

Richtig, für 3€ ist eine vernünftige Bewerbung auf dem Postweg nicht möglich.

Deshalb mache ich fast ausschließlich Onlinebewerbungen, ist ja meistens auch möglich.

Nun entfernen wir uns aber schon vom eigentlichen Thema des Threads.
Barney
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« Antworten #22 am: Juni 28, 2010, 21:58:41 »

Stimmt, Ghansafan.  phobiie


Gruß Barney

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Ghansafan
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« Antworten #23 am: Oktober 17, 2010, 15:09:20 »

Hallo Smeil,

will Euch mal auf den neuesten Stand bringen, der leider nicht gut ist.

Mein Anwalt von verdi hat aufgrund der Klage Post vom SG Lübeck bekommen. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Klage keinen Erfolg versprechen wird. Dann läuft es als Mutwilligkeitsklage und ich muss sämtliche Kosten tragen, zwischen 500 und 1000€. Also muss ich die Klage zurückziehen.

Der Anwalt teilte mir in einem Schreiben mit, dass es den Härtefallkatalog so nicht mehr gibt.
Es gilt § 21 Abs.6 SGBII. Kosten, die unter 10% der Regelleistung liegen,sind durch Einsparungen in anderen Bereichen
auszugleichen. Mit meinen Kosten für die med. Fußpflege liege ich unter 10%. 

Das heißt, dass die Weiterführung der Klage sinnlos ist. Dass mich die 17€ monatlich belasten, das interessiert Keinen.
Es wird nur an den sozial Schwächsten gespart.
physicus
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« Antworten #24 am: Oktober 18, 2010, 23:14:41 »

irgendwie habe ich diesen ausgang erwartet, es juckt keinen schwanz bei den ARGE'n und gerichten was vom BverfG geurteilt wurde und selbst der härtefallkatalog ist eine farce.
was ist eigentlich die obergrenze für solche behauptungen: "dann müssen sie an anderer stelle sparen", wie weit geht das?
sind 17 euro dann angemessener sparinhalt oder viell. doch 57 euro, und aus welchem bereich des regelsatzes nimmt man die kosten, essen wir dann halt 4 tage nichts mehr, oder zahlen einfach die telefonrechnung nicht mehr, oder nehmen wir es von der mietzahlung, oder nehmen wir dafür die kinder 3 tage aus der schule, oder, oder, oder...?

mfg physcus
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