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Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Autor
Thema: Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung (Gelesen 8009 mal)
Heidi
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Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
«
am:
Juni 08, 2011, 15:18:16 »
Hallo,
also jetzt langt's mir mittlerweile echt mit diesen Pappnasen des Jobcenters! Gestern haben wir wieder "Gruselpost" erhalten, diesmal an meine volljährige Tochter, die im nächsten Jahr Abi macht, gerichtet... so richtig mit allem Drum und Dran inklusive Rechtsfolgebedrohungs-BlaBla. Die wissen, dass sie noch zur Schule geht (Schulbescheinigung wurde gerade letzte Woche abgeschickt). Ausserdem war sie vor ca. 6 Wochen beim Abiberater des Arbeitsamtes, also braucht sie ganz sicher kein Gespräch über ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation.
Jetzt sind wir am Überlegen, ob wir den ganzen Schrieb a) einfach ignorieren oder b) anrufen und die "Fallmanagerin" verbal auf den Pott setzen oder c) sie mit einem Zeugen hingeht, der das ganze Gespräch mit einer Minikamera aufnimmt und anschließend bei Youtube einstellen oder an "Wiso" o. ä. schicken. Das Problem ist, das meine Tochter den Termin am 14.06. hat und an eben diesem Tag (wegen Pfingsten) mit ihrem Freund gar nicht in der Stadt ist.
Meine Frage nun: Muss sie dort überhaupt hin? Sie steht dem Arbeitsmarkt doch gar nicht zur Verfügung, weil sie eben noch Schülerin ist.
LG Heidi
Dinibini
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Für Hartzer ticken die Uhren anders
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
«
Antworten #1 am:
Juni 11, 2011, 22:20:09 »
Wenn ihr alle Bedingungen erfüllt habt, die Nachweise beim Amt deines Mißtrauens vorliegen, dann würde ich ans Jobcenter schreiben, dass es sich um einen Irrtum handelt und deine Tochter bereits mit Mitarbeiter xy Termine zur Lösung ihrer beruflichen Zukunft wahrnimmt. Diese Termine kannst du ja ruhig mitteilen.
Doof ist sowas immer wieder.
Alles, was ich schreibe, ist nur meine Meinung
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Volljähriger Sohn erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #2 am:
Januar 13, 2012, 13:42:23 »
Zitat von: Heidi am Juni 08, 2011, 15:18:16
also jetzt langt's mir mittlerweile echt mit diesen Pappnasen des Jobcenters! Gestern haben wir wieder "Gruselpost" erhalten, diesmal an meine volljährige Tochter, die im nächsten Jahr Abi macht, gerichtet... so richtig mit allem Drum und Dran inklusive Rechtsfolgebedrohungs-BlaBla. Die wissen, dass sie noch zur Schule geht (Schulbescheinigung wurde gerade letzte Woche abgeschickt).
Da es mein Thema betrifft, hänge ich mich mal an.
Sohn wird am 15.01.12 18 alt.
Heute kam identischer Wisch wie bei Heid damals.
Gleich Drohung 10% Sanktion.
Auch Sohn ist auf Berufskolleg (Hochschulabschluss) Auch er macht danach Abi (weiss Jobcenter)
Also haben wir geschrieben, dass er noch aufs B.Kolleg geht und danach zu Nixdorf Fach/Abi.
Schulbescheinigung noch angehangen. Und raus, per Fax. Protokoll haben wir.
Hat zwischenzeitlich jemand Erfahrung mit dem Weitergang gemacht?
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
Dinibini
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Für Hartzer ticken die Uhren anders
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
«
Antworten #3 am:
Mai 07, 2012, 02:37:27 »
Und bei euch? Hat sich da was getan?
Alles, was ich schreibe, ist nur meine Meinung
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Volljährige Sohn/Abiturient erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rfb.
«
Antworten #4 am:
Oktober 06, 2012, 12:41:45 »
Weiter gehts.
Schüler (18) besucht Berufskolleg. Ziel Abitur. Bekommt dennoch Einladung.
Eine Einladung vom JobCenter U 25 mit Rfb. Zu einer Berufsberatung.
Er solle sein Zeugnis und Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Kuvert mit bringen.
Seine Schulbescheinigung liegt bei denen vor.
Was man da nicht weiss, der Schüler schreibt Einsen und Zweien,
Er wird auch sein Vollabi (wurde empfohlen vom Kolleg/Nixdorf) mit Einsen und Zweien
absolvieren.
Ich denke mal, reine Schikane oder aber, Leben versauen.
Was genau kann ich als Vater dagegen machen??
Der geht mir da auf keinen Fall hin.
Ich halte dies für rechtswidrig!! Oder??
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
«
Antworten #5 am:
Oktober 09, 2012, 18:55:45 »
Hallo Dieter,
wann hat dein Sohn denn den Termin beim JC ?
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe da, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe.
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #6 am:
Oktober 10, 2012, 12:03:08 »
Zitat von: schimmy am Oktober 09, 2012, 18:55:45
Hallo Dieter,
wann hat dein Sohn denn den Termin beim JC ?
Er wird in keinem Fall dahin gehen.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #7 am:
Oktober 10, 2012, 14:12:39 »
Hallo Dieter,
ihr könnt es natürlich drauf ankommen lassen,dieses würde ich in eurem Fall aber auch so machen.
Mehr wie eine Anhörung wird nicht kommen,wenn ihr den Termin platzen laßt.
Das JC weiß das dein Sohn zur Schule geht und das auch weiterhin so der Fall ist,ihr es auch anhand der Schulbescheinigung ja belegt habt.
Warum denn Berufsberatung,Bewerbungsunterlagen und Zeugnis.
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Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe da, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe.
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
«
Antworten #8 am:
Oktober 10, 2012, 15:02:51 »
Zitat von: schimmy am Oktober 10, 2012, 14:12:39
Hallo Dieter,
ihr könnt es natürlich drauf ankommen lassen,dieses würde ich in eurem Fall aber auch so machen.
Mehr wie eine Anhörung wird nicht kommen,wenn ihr den Termin platzen laßt.
Das JC weiß das dein Sohn zur Schule geht und das auch weiterhin so der Fall ist,ihr es auch anhand der Schulbescheinigung ja belegt habt.
Warum denn Berufsberatung,Bewerbungsunterlagen und Zeugnis.
Ich werde mal das Zeugnis vom ihm hier posten.
Dann sagt Ihr mir ob Ihr es zulassen würdet, dass eine Beraterin vom JC da richtig wäre.
Wir lassen die nicht an ihn ran.
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Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #9 am:
Oktober 10, 2012, 15:56:17 »
Hallo Dieter,
ein super Zeugnis von deinem Sohn.
Ob eine Beraterin vom JC der richtige Ansprechpartner währ,kann ich nicht beurteilen,kann es aber auch verstehen,wenn ihr das JC nicht an ihn ranlassen wollt.
Wie lange geht das Berufskoleg denn noch von deinem Sohn ?
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Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #10 am:
Oktober 10, 2012, 16:08:58 »
Zitat von: schimmy am Oktober 10, 2012, 15:56:17
Hallo Dieter,
ein super Zeugnis von deinem Sohn.
Ob eine Beraterin vom JC der richtige Ansprechpartner währ,kann ich nicht beurteilen,kann es aber auch verstehen,wenn ihr das JC nicht an ihn ranlassen wollt.
Wie lange geht das Berufskoleg denn noch von deinem Sohn ?
3 Jahre.
Danach wird er studieren.
Entweder zum Diplominformatiker oder Diplomphysiker. Was genau ist noch nicht sicher.
Aber, studieren wird er.
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Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #11 am:
Oktober 10, 2012, 16:28:00 »
Hallo Dieter,
wenn dein Sohn noch 3 Jahre weiter Schule macht,dann möchte ich echt mal wissen was das JC deinen Sohn beraten will.
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Rudi Wühlmaus
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Wissen ist Macht
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #12 am:
Oktober 11, 2012, 12:41:05 »
Dieter, aufgrund der Tatsache, das im SPOTT nur ein BEFRIEDIGEND erreicht worden ist, ist die "Verarschung" durch das JC dringend erforderlich
if (isset(
$_BRAIN
[&
#39;müde'])){ sleep(); } else { work(); }
Nach über 10 Jahren Computertechnik müßten die Tastaturhersteller eigentlich gelernt haben, daß Tastaturen unten Abflußlöcher für den Kaffee brauchen.
Windoof nur beim Kunden; Ansonsten LINUX
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
«
Antworten #13 am:
Oktober 11, 2012, 15:07:07 »
Zitat von: Rudi Wühlmaus am Oktober 11, 2012, 12:41:05
Dieter, aufgrund der Tatsache, das im SPOTT nur ein BEFRIEDIGEND erreicht worden ist, ist die "Verarschung" durch das JC dringend erforderlich
Sehe ich auch so.
Da drüber bekommen die vorn mir noch näher Bescheid.
«
Letzte Änderung: Oktober 11, 2012, 15:08:34 von Dieter 66
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Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
schimmy
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Re:Volljährige Tochter erhält "Einladung" des Jobcenters mit Rechtsfolgebedrohung
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Antworten #14 am:
Oktober 11, 2012, 19:03:49 »
Hallo Dieter,
Zitat
Da drüber bekommen die vorn mir noch näher Bescheid.
In welcher form willst du dem JC denn näher Bescheid geben,ein schönes Briefchen ?
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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