Es wurde für meine Wohnung, ich glaube sogar auf Grundlage des BSG, eine individuelle Berechnung zur Kostenübernahme der KDU vorgenommen.
Und genau das geht nicht. Hier:
Wie das Bundessozialgericht in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Unterkunftskosten in mehreren Urteilen am 19 Oktober 2010 feststellte (B 14 AS 16/09 R, B 14 AS 2/10 R, B 14 AS 65/09 R), ist die Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises innerhalb des gesamten Stadtgebiets von Berlin nicht geeignet
Bei allen Widersprüchen, Klagen Deinerseits, auf diese Urteile verweisen.
daher ruht das verfahren und kann jederzeit von mir oder dem JobCenter wieder aufgenommen werden.

Ich glaube, Du wirst verschauckelt.
Nur warum wird der Antrag und der Widerspruch abgelehnt ?
Die Jobcenter arbeiten nach dem Prinzip: "Erstmal ablehnen" Reicht bei den meisten.
Widerspruch auch fadenscheinig ablehnen (Denn Deine Ablehnung ist ein Witz)
Klagt der Typ aber, werden die wach. Wird im Rahmen der Klage die PKH bewilligt,
wird schnell anerkannt. Weiss man dann doch, dass man verlieren wird.
Nochmal.
Die WWB. dient den existentiellen Grundbedürfnissen. Und ist zu leisten!!
Also, Mehrbedarf für jederman.