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Autor Thema: Mehrbedarf Wohnraum für Behinderte Menschen  (Gelesen 5264 mal)
Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt


« am: November 05, 2007, 14:51:57 »

Viele Menschen bekommen Aufforderungen zur Senkung der Wohnkosten. Vielfach unberechtigt. Vor allem Behinderte Menschen müssen sich durch solche Aufforderungen nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Aber auch für die Suche nach einer Behindertengerechten Wohnung ist dieses Merkblatt geeignet.

Behinderten Menschen stehen größere Räume zur Verfügung. Oder eben die entsprechende höhere Miete.
Denn eine Behindertengerechte Wohnung kann nicht mit normalen Umständen vergiechen werden. Hier sind neben dem sozialen Umfeld, Dauer des Mietverhältnisses, Probeme bei einem Umzug auch andere Faktoren wichtig.
z.B. Ebenerdig, Pflegepersonal ums Eck, Behindertenwanne oder stufenlose Wohnung mit breiteren Türen.......
Immer muss man die einzelnen Umstände werten.

Ein Punkt bei der Berechnung sollte eben auch die Größe einer Wohnung nach Din Vorschriften sein.
In der PDF Datei sind die verschiedenen Richtlinien und Größen zu erlesen.

weserstolz
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« Antworten #1 am: Januar 19, 2008, 12:04:02 »

 deenk Danke Kalle, ging ja schnell mit der Antwort. Nun ,Rollstuhl ist bei und nicht angesagt. Werden nicht im allgemeinen höhere Mieten bei Behinderten gezahlt. In meinem Ausweis 70 GdB keine Merkzeichen, bei meinem PK 80 mit G, H, B, kann man da nichts machen?

Gruß Weserstolz
Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt


« Antworten #2 am: Januar 19, 2008, 16:52:30 »

Da Dein PK ja so hoch behindert ist und Du auch schon die 70 % hast sind da sicherlich 10 % mehr möglich.
Und immer auf die Besonderheiten achten, wie zum Beispiel ebenerdig, ohne Schwellen, Hilfskräfte in der Nähe usw.
Das beeinflußt den Mietpreis auch noch mal.
Aber für genauere Sachen sollten wir uns nochmal, eher per PN oder Mail zusammenschließen.

LG
Kalle

Quirie
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Bleibt unbequem - nicht unauffällig!


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« Antworten #3 am: Januar 21, 2008, 10:29:53 »

Schaue auch mal hier:


http://www.nullbarriere.de/wohnflaechen.htm


LG Quirie zwinker

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)

Keine Rechtsberatung, dafür gibt es Rechtsanwälte !
Adimin
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Man wird älter..... wenn man in den Spiegel guckt


« Antworten #4 am: Januar 21, 2008, 10:43:46 »

Hallo Quirie!
Das ist das selbe. Hatte das mal als PDF - Merkblatt der AEiD umgearbeitet. sosorry Mrgreen

Quirie
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Bleibt unbequem - nicht unauffällig!


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« Antworten #5 am: Januar 21, 2008, 11:00:33 »

Irgendwie kam es mir doch bekannt vor.

Ich lasse es trotzdem stehen, wegen der Links, die da noch sind.

LG Quirie zwinker

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)

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Barney
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« Antworten #6 am: Juli 02, 2009, 13:16:56 »

vielen Dank erstmal  thankydog ,
ja, ich bin gehbehindert und das Haus ist angemietet.
Was für ein Unterforum ? Bin ich hier falsch ?

Falsch nicht direkt. Aber auch nicht direkt richtig.

Hier in diesem Board sollten die Formulare stehen, mit denen sich Schwerbehinderte durch den Verwaltungsdschungel finden.

Ich schließe daher das Board an dieser Stelle, damit sich niemand mehr hierher verläuft. Für Fragen stehen die anderen Boards zur Verfügung.

 zuu

Gruß Barney

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Informieren Sie sich bitte selbst zu den hier behandelten Themen. Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider.
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