Das Jobcenter Pankow gibt Einblicke in die Frage, wann Daten von ALG II-Empfängern ggf. gelöscht werden. Gar nicht, denn das ist technisch nicht machbar.
Die technische Umsetzung von ALG II zeigte von Anfang an Tücken. Mal wurde bei kurzen Kontonummern einfach die Kontonummer mit Nullen ergänzt, die hintenangestellt wurden, mal konnten bei einer Suchabfrage nicht mehr als 100 Ergebnisse angezeigt werden. Letzteres kommentierte die BA mit der stets erheiternden Angabe, dass mehr Ergebnisse auf eine Suchanfrage keiner Software der Welt möglich wäre.
Aber auch der Datenschutz war stets ein wunder Punkt. Hinweise bzw. Angaben von Datenschutzbeauftragten (z.B. der Hinweis, dass bestimmte Ausgaben bei Kontoauszügen durchaus geschwärzt werden könnten) wurden ignoriert, die Praxis, einfach mal in der Wohnung der ALG II-Beziehers herumzuwühlen, wurde sogar als Fortschritt verkauft. ...
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