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 1 
 am: Gestern um 17:25:08 
Begonnen von krieg - Letzter Beitrag von krieg
Hallo Turtleman!

Zitat
KONKRETE(s) Stellenangebot als Mauer, Tischler, Altenpfleger, Koch, etc.pp ??

WENN das ein konkretes Gesuch war, auf das Du dich gemeldet hast, so
geht das mit dem "Verlangen" der Firma wohl "eher nicht".

das war eine konkrete stelle, die ich mir im rahmen meiner verpflichtung mich bewerben zu müssen, aus einem stellenmarkt selbst ausgesucht habe. ich habe mich nur auf die besagte konkrete stelle beworben und auf sonst nichts.
da stand auch nichts von einem vermittlungsgutschein, zumindest nichts, was für mich sichtbar gewesen wäre.

die haben mir einen richtig personalisierten vermittlungsvertrag geschickt, den ich unterschreiben sollte, damit die einen vermittlungsgutschein ergattern und mit mir kasse machen können.
unseriöser geht es kaum noch.
ich habe das auch dem jc mitgeteilt und auch die meinten, das die keinen einforderbaren anspruch auf einen vermittlungsgutschein hätten.
das habe ich auch so weiterkommuniziert und gleichzeitig auch der weitgabe meiner persönlichen daten widersprochen (ich traue denen nicht!).
seither kam nichts mehr von dieser feinen firma. für mich persönlich sind das unseriöse abzocker.
da man aber verpflichtet ist sich zu bewerben (egal ob es in der jeweiligen persönlichen situation sinn macht oder nicht /krankheit/gesundheitliche einschränkungen usw) und auf den stellenmärkten fast nur noch zeitarbeitsfirmen vertreten sind, kann man scheinbar leicht an schwarze schafe geraten...

Gruß
krieg

 2 
 am: Gestern um 13:34:19 
Begonnen von krieg - Letzter Beitrag von Turtleman
Hallöchen,
..hast Du dir das "Angebot" selber gesucht ??

KONKRETE(s) Stellenangebot als Mauer, Tischler, Altenpfleger, Koch, etc.pp ??

WENN das ein konkretes Gesuch war, auf das Du dich gemeldet hast, so
geht das mit dem "Verlangen" der Firma wohl "eher nicht".

Hört sich nämlich nach POOL an, und außerdem hätte man bei dem
Angebot in der Anzeige gleich auf den Vermittlungsgutschein hinweisen
MÜSSEN.

ALLERDINGS ; Wenn Dir das "Angebot" vom Jobcenter(mit Rechtsbelehrung)
zugeschickt wurde, kommste da so einfach nicht raus.....

Wenn die Firma bei Dir nochmals nachfragen sollte(oder Sie "meckern"), dann
muss man "überlegen".....

Eventuell ist ja Dein Amt gegenüber einem Vermittlungsgutschein NEGATIV
eingestellt, KÖNNTE man der Firma dann EVENTUELL so mitteilen(dann sind die
erst richtig sauer *g*). Auch in Verbindung mit der Poolgeschichte KÖNNTE
das Jobcenter "no" sagen.

Mit diesem "Wissen"(Jobcenter lehnt eher ab), KÖNNTE man der
Firma auch "neutral" schreiben, das ein Vermittlungsgutschein beantragt
wurde, und man sich dann wieder meldet......

Gruss

 3 
 am: Gestern um 13:08:58 
Begonnen von schimmy - Letzter Beitrag von schimmy
Leiharbeiter klagt Pension ein

Dieser Fall könnte Signalcharakter haben: Ein Leiharbeitnehmer der Personalvermittlung Randstad hat auf gerichtlichem Wege die Zahlung einer betrieblichen Altersvorsorge erstritten.

Der technische Zeichner aus Köln, der seit mehr als 15 Jahren für Randstad tätig ist, wollte es nicht hinnehmen, dass das Unternehmen seinen 2900 internen Mitarbeitern per Betriebsvereinbarung Extras wie Urlaubsgeld und betriebliche Altersversorgung gewährt, solche Extras aber den rund 68 000 Leiharbeitern, die bei Randstad nach den schlechteren Konditionen des Tarifvertrags Zeitarbeit (BZA) bezahlt werden, vorenthält.

Der Mann führte mit Unterstützung der IG Metall einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az. LAG Köln 35A826/11). Ergebnis: Randstad willigte in einen Vergleich ein, zahlt dem Kläger als Ausgleich für nicht gewährte Pensionsbeiträge eine Einmalzahlung in vierstelliger Höhe.

Kölns IG-Metall-Chef Witich Rossmann sieht in dem Vergleich "ein wichtiges Signal". Die Gewerkschaft habe in einem zentralen Punkt Gleichberechtigung zwischen einem Leiharbeitnehmer und der Stammbelegschaft hergestellt. "Nun wollen wir in den Tarifverhandlungen die generelle Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammkräften durchsetzen." Der Fall bei Randstad zeige, "dass auch andere Leiharbeitnehmer möglicherweise ähnliche Ansprüche geltend machen können", so Rossmann. Dagegen erklärte Randstad auf Anfrage: Der Vergleich schreibe ausdrücklich fest, dass ein "Anspruch des Klägers auf Gewährung der betrieblichen Altersversorgung entsprechend des Stammpersonals nicht besteht".

Der Vergleich schaffe keinen Präzedenzfall, betont Arbeitsrechtler Adam Sagan von der Uni Köln. Unternehmen würden zwar häufig Vergleiche schließen, wenn ihnen eine Verurteilung droht, die weitere Klagen nach sich ziehen könnte. "Doch selbst wenn Randstad in diesem Fall zur Zahlung von Pensionsbeiträgen verurteilt worden wäre, hieße dies nicht, dass anderen Leiharbeitnehmern in der Firma automatisch die gleichen Leistungen zustehen." Sie müssten mögliche Ansprüche jeweils einzeln geltend machen.


http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/wirtschaft/nachrichten/Leiharbeiter-klagt-Pension-ein-article765753.html

 4 
 am: Mai 20, 2012, 16:12:19 
Begonnen von schimmy - Letzter Beitrag von Dream71
Es geht aufwärts! Ich schrei mich weg rooopfl rooopfl

 5 
 am: Mai 20, 2012, 13:22:45 
Begonnen von schimmy - Letzter Beitrag von Dieter 66
Soviel zu "kurzfristigen Leistungen" *soifz*
Aber das wussten wir ja auch schon....  keine Ahnung
Von den ehemaligen Nokia Mitarbeitern sind mal gerade 9% vermittelt worden.
Von den Schlecker Frauen auch nur soviel.
Die nächsten sind die Bochumer Opelaner. Etwa 30,000
Die zukünftigen Rentner werden alle GruSis.

Ein Krieg muss her.   phobiie  Muss ja nicht hier in Europa sein.

Denn solche Situationen wurden immer mit Kriegen geregelt. motz

 6 
 am: Mai 19, 2012, 15:19:16 
Begonnen von schimmy - Letzter Beitrag von Rodentia
Soviel zu "kurzfristigen Leistungen" *soifz*
Aber das wussten wir ja auch schon....  keine Ahnung

 7 
 am: Mai 19, 2012, 14:41:40 
Begonnen von schimmy - Letzter Beitrag von schimmy
Fast zwei Drittel der Hartz-IV-Empfänger sind bereits zwei Jahre oder länger auf diese Leistungen angewiesen. Einen entsprechenden Bericht der «Bild»-Zeitung bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit der Nachrichtenagentur dpa.

http://news.de.msn.com/politik/hartz-iv-anteil-der-dauerempf%C3%A4nger-nimmt-zu

 8 
 am: Mai 18, 2012, 20:13:11 
Begonnen von Dream71 - Letzter Beitrag von Dream71
Hier die neuen Richtwerte des Jobcenters Ostholstein.
Schaut mal ob Eure Region auch dabei ist.
Gruß Dream

 9 
 am: Mai 17, 2012, 21:52:28 
Begonnen von krieg - Letzter Beitrag von krieg
Hab mich jetzt mal einwenig erkundigt und das ganze sieht wohl so aus:

miese, dreiste masche, mehr nicht.
man bestimmt selbst, ob man einem privaten arbeitsvermittler und sowas sind die scheinbar, einen vermittlungsgutschein zu kommen lässt.
das ist dann nämlich ein vermittlungsvertrag und in deutschland herrscht immer noch vertragsfreiheit. es gibt keine gesetzliche grundlage nach der man zu einem vermittlungsgutschein verpflichtet wäre.
meiner meinung nach, versuchen die zu suggerieren, das man dies tun müßte, um mit einem kasse zu machen.
in anderen fälle über die ich gelesen habe, hat man die leute nur so lange in irgendeinen abzockjob gesteckt, wie der vermittlungsgutschein gültigkeit hatte. danach saßen sie wieder auf der straße.
von mir bekommen die nichts.

Gruß
krieg

 10 
 am: Mai 17, 2012, 19:37:35 
Begonnen von Dream71 - Letzter Beitrag von Zwergenmama
bei mir, pimpf, wurden die 30 € extra abgezogen, vom sg auch so abgewinkt.

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