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Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
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Autor
Thema: Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage (Gelesen 2513 mal)
rumbo
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Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
am:
März 29, 2011, 14:38:12 »
nachder der neu beschlossenen rechtslage bzgl der warmwasserkosten hatte ich beim jobcenter einen überprüfungsantrag gestellt welcher durch das netz "gegeistert" ist und mir die liebe moby freundlicherweise zugemailt hatte ;-)
ich bekam nun folgende antwort; siehe scans!
wie sieht das bei euch aus? sollte man widerspruch einlegen??
ich muss dazu noch erwähnen das bei warmwasser über die teuerste methode von durchlauferhitzern erzeugt wird und ich eine monatliche stromrechnung von 60-70 € habe (1-personen-haushalt) :-S
«
Letzte Änderung: März 29, 2011, 14:48:08 von rumbo
»
Dieter 66
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Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #1 am:
März 29, 2011, 14:43:33 »
Die Scans sind nicht lesbar.
Ich werde gegen meinen Ablehnungsbescheid Widerspruch einreichen.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
rumbo
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Beiträge: 33
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #2 am:
März 29, 2011, 14:48:49 »
Zitat von: Dieter 66 am März 29, 2011, 14:43:33
Die Scans sind nicht lesbar.
Ich werde gegen meinen Ablehnungsbescheid Widerspruch einreichen.
mhmm schade, ich kann die lesen auf der seite...
schimmy
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Beiträge: 1.481
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #3 am:
März 29, 2011, 15:53:08 »
Hallo Rumbo,
lege auf jedenfall Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Gruß Schimmy
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe da, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe.
kuddel
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Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #4 am:
März 29, 2011, 17:19:24 »
Völlig richtig der Bescheid, die Änderungen wirken nur rückwirkend ab 1. Januar 2011.
Hilfe für alle ARGEN Lebenslagen:
http://savaran.files.wordpress.com/2007/09/flussdiagramm.pdf
http://savaran.wordpress.com/
„Herr Schiedsrichter, ich danke Sie“
- Willi „Ente“ Lippens :)
Zwergenmama
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Beiträge: 859
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #5 am:
März 29, 2011, 19:19:42 »
da streiten sich die geister kuddel, und am ende werden die sozialgerichte entscheiden müssen. was heute nicht zumutbar, darf gestern dann doch abgezogen werden?? ich jedenfalls habe bereits widerspruch eingereicht und werde vor gericht gehen.
kuddel
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Beiträge: 118
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #6 am:
März 29, 2011, 21:06:39 »
Zitat von: Zwergenmama am März 29, 2011, 19:19:42
da streiten sich die geister kuddel, und am ende werden die sozialgerichte entscheiden müssen. was heute nicht zumutbar, darf gestern dann doch abgezogen werden?? ich jedenfalls habe bereits widerspruch eingereicht und werde vor gericht gehen.
Da habt ihr was falsch verstanden. Die rückwirkende Zahlung von WW-Kosten über den 1 Januar hinaus, also für die letzten Jahre, kommt nur für diejenigen in Frage, denen nach so ner pauschale irgendwie 18% oder so abgezogen wurden. (wurde vorwiegend in NRW so gehandhabt) Hab vergessen, wie das hieß, da gabs so ein Urteil letztens.
In vorliegendem Fall siehts so aus, wie bei mir z.B., ich hab auch Durchlauferhitzer, bei denen wird nur ab 1 Januar nichts mehr abgezogen, wir bekommen ab Januar eine Pauschale zusätzlich, wegen der Stromkosten, die nicht im RL enthalten sind. Aber noch weiter rückwirkend ist das nicht, das weiß ich genau, weil das schon vor nem halben Jahr Thema in anderen Foren war.
Hilfe für alle ARGEN Lebenslagen:
http://savaran.files.wordpress.com/2007/09/flussdiagramm.pdf
http://savaran.wordpress.com/
„Herr Schiedsrichter, ich danke Sie“
- Willi „Ente“ Lippens :)
Rudi Wühlmaus
Maschinist
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Beiträge: 5.269
Wissen ist Macht
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #7 am:
März 29, 2011, 21:20:54 »
Zitat von: Dieter 66 am März 29, 2011, 14:43:33
Die Scans sind nicht lesbar.
Hi Dieter ,
ich habe ein wenig an den Schrauben gedreht und hoffe, das die Anhänge jetzt für alle lesbar sind!
Auch mich persönlich nervt es, wenn scans mit 300 dpi durchgeführt werden und dann hier im Forum landen. Ist immer unnütze Arbeit für den Maschinisten. Aber was solls , jetzt können die Dateien gelesen werden, sind aber trotzdem für den download unbrauchbar.
Also an alle die dies lesen!
Scannen mit 72 dpi und die Bilder sollten eine max Breite von 800 Pixel haben.
«
Letzte Änderung: März 29, 2011, 21:21:38 von Rudi Wühlmaus
»
if (isset(
$_BRAIN
[
'müde'
])){
sleep
(); } else {
work
(); }
Nach über 10 Jahren Computertechnik müßten die Tastaturhersteller eigentlich gelernt haben, daß Tastaturen unten Abflußlöcher für den Kaffee brauchen.
Windoof nur beim Kunden; Ansonsten LINUX
Dieter 66
Normale Mitglieder
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Beiträge: 1.504
Je öfter man Geburtstag hat, je älter wird man!!
Re:Überprüfungsantrag zu den Kosten der Warmwasserbereitung - neue Rechtslage
«
Antworten #8 am:
März 30, 2011, 10:22:44 »
Zitat von: Rudi Wühlmaus am März 29, 2011, 21:20:54
Hi Dieter ,
ich habe ein wenig an den Schrauben gedreht
Öh,
Die waren doch nicht etwa locker??
Zitat
und hoffe, das die Anhänge jetzt für alle lesbar sind!
Auch mich persönlich nervt es, wenn scans mit 300 dpi durchgeführt werden und dann hier im Forum landen. Ist immer unnütze Arbeit für den Maschinisten. Aber was solls , jetzt können die Dateien gelesen werden, sind aber trotzdem für den download unbrauchbar.
Also an alle die dies lesen!
Scannen mit 72 dpi und die Bilder sollten eine max Breite von 800 Pixel haben.
Noch ein Tipp dazu.
Es handelt sich überwiegend um reine Texte. Also, dass Scan Programm auf
"Laserdrucker" stellen.
Oder nachher, rechte Maustaste auf das Doku. Da habt Ihr sicher ein Programm mit dem man
verkleinern kann.
Wenn jemand nicht weiss (soll ja vorkommen) wie was geht, fragt verdammt nochmal.
Ich bin nicht abergläubig. So was bringt nur Unglück!!
Sir Peter Alexander Baron von Ustinov
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