Jobcenter muss im Einzelfall Mietschulden übernehmen, obwohl der Leistungsberechtigte seine Mietkosten zum Kauf von Medikamenten zweckentfremdet hat.
Kranke Hartz IV-Empfängerin,die in einer notstandsähnlichen Konfliktsituation die vom Jobcenter zielgerichtete Mietzahlungen zum Kauf von Medikamenten zweckentfremdet hat ,kann dennoch Anspruch auf Übernahme der Mietschulden haben (Leitsatz des Verfassers).
LSG Hessen, Beschluss vom 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/jobcenter-muss-im-einzelfall.html