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BVerwG: Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind Einkommen bei Wohngeldberechnung
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Thema: BVerwG: Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind Einkommen bei Wohngeldberechnung (Gelesen 39 mal)
schimmy
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BVerwG: Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind Einkommen bei Wohngeldberechnung
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am:
Februar 18, 2012, 14:11:35 »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei der Berechnung, ob und wie viel Wohngeld einem Antragsteller zusteht, dessen Zinseinkünfte auch dann als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aus angelegtem Schmerzensgeld erzielt wurden. BVerwG 5 C 10.11
Der Kläger, der eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 698 € erhält, beantragte bei der Beklagten die Gewährung von Wohngeld. Diese lehnte den Antrag unter Hinweis darauf ab, dass der Kläger wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld in Höhe von 107 500 € erhalten habe. Der hiergegen erhobenen Klage haben das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht teilweise stattgegeben. Das Schmerzensgeld sei bei der Berechnung von Wohngeld weder als Einkommen noch als Vermögen des Klägers zu berücksichtigen. Anders verhalte es sich aber für die Zinserträge, die der Kläger aus der Anlage des Schmerzensgeldes auf einem Bankkonto erzielt und die er für das Jahr 2009 mit 2 400 € beziffert habe. Diese seien als sein Einkommen zu berücksichtigen. Deshalb stehe ihm ein geringerer Betrag an Wohngeld zu (nämlich 33 € monatlich), als er ohne Berücksichtigung der Zinserträge hätte beanspruchen können (nämlich 111 € monatlich).
Hier gehts weiter -->>
http://www.sozialticker.com/zinseinkuenfte-aus-schmerzensgeld-sind-bei-der-wohngeldberechnung-als-einkommen-zu-beruecksichtigen_20120217.html
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe da, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe.
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