Briefwahl kurios

Montag, 26. Oktober 2009
Berichtet von eAlex79

Stimmen aus dem Grab

Sollte es bei der Bundestagswahl am Sonntag extrem knapp werden, geht es nicht nur um Überhangmandate – sondern auch um die Stimmen von Toten.

Auch Tote können bei der Bundestagswahl mitentscheiden, wenn sie vor ihrem Ableben ihre Briefwahlstimme abgegeben haben. Dies bestätigten das Wahlamt in Wiesbaden ebenso wie der hessische Landeswahlleiter, Wolfgang Hannappel, gegenüber der Frankfurter Rundschau. Das Wählerverzeichnis werde zwar auch nach Todesfällen zeitnah aktualisiert. Die Stimmberechtigung werde jedoch nur bei persönlicher Stimmabgabe oder bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geprüft und mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen.

Wer allerdings seine Unterlagen schon erhalten hat und noch vor seinem Tod seine Briefwahlstimme zurückgeschickt hat, der wird nachträglich nicht mehr aussortiert…

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