Bayerische Sparliste ist Aufruf zu Menschenrechtsverletzungen.

Donnerstag, 3. Juni 2010
Berichtet von Adimin
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München (kobinet) Der Sprecher für Persönliche Assistenz und Persönliche Budgets der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland in Deutschland (ISL), Andreas Vega, hat die Einsparvorschläge der bayerischen Städte, Landkreise und Gemeinden scharf kritisiert: “Es ist unerträglich, dass gut ein Jahr nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bayerische Politiker offen zu Menschenrechtsverletzungen aufrufen.”

In einem der ISL vorliegenden Schreiben (datiert vom 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen) an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer hatten die Repräsentanten des Bayerischen Städtetages, des Landkreistages und des Gemeindetages Einsparvorschläge für den sozialen Bereich vorgestellt, die die kommunalen Haushalte entlasten sollen. An oberster Stelle werden Einsparungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege genannt. Der Bund wird unter anderem dazu aufgefordert, das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen drastisch einzuschränken.

“Die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes für Menschen mit Behinderungen bedeutet nichts anderes als behinderte Menschen gegen ihren Willen mit Zwangseinweisungen in Pflegeheime und Sondereinrichtungen zu belegen”, stellt Vega fest. Dies sei gleichbedeutend mit freiheitsentziehenden Maßnahmen, ähnlich Gefängnisstrafen. Das Selbstbestimmungsrecht werde mit Füßen getreten und der Artikel 19 der UN–Behindertenrechtskonvention, in dem der Staat verpflichtet wird, die freie Wahl des Lebensortes und das Recht auf persönliche Assistenz zu garantieren, werde völlig ignoriert. “Ich fordere alle Verbände, Interessenvertretungen und jeden Menschen mit Behinderung zum Widerstand gegen diese Vorschläge aus Bayern auf”, erklärte Andreas Vega.

Einen bitteren Beigeschmack erhält das Spar-Schreiben der bayerischen Kommunalpolitiker nach Ansicht der ISL auch dadurch, dass einer der Unterzeichner, der Bayerische Städtetagschef und Oberbürgermeister von Regensburg, Hans Schaidinger, als immer noch amtierendes Verwaltungsratsmitglied der Bayerischen Landesbank für Milliardenverluste des Freistaates Bayern beim Verkauf der Hypo Alpe Adria mitverantwortlich ist. Um die gesellschaftliche Verantwortung der Finanzbranche deutlich zu machen, fordert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade deshalb: “Zur Verbesserung der Einnahmeseite der öffentlichen Hand ist es dringend geboten, möglichst schnell eine Finanzmarkt-Transaktionssteuer einzuführen.” Eines sei jedenfalls klar, so Arnade, jegliche Spardiskussion auf Landes- und Bundesebene ende dort, wo Menschenrechte verletzt werden. moh

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Eine Antwort to “Bayerische Sparliste ist Aufruf zu Menschenrechtsverletzungen.”

  1. Berger

    Es ist mehr als unträglich,daß zur dratsischen Einschränkung des Wunsch-und Wahlrechts aufgerufen wird.Das verletzt selbstverständlich auch Bundesrecht (Dritte Änderung des Betreuungsrecht nach Bundesgesetzblatt Nr.48 Teil I zum 1.9.2009 in Kraft getrten).Ich hatte mehrfach auf die neue Gesetzeslage hingewiesen,danach hätte vor jeden medizinischen Eingriff der mutmaßliche Wille meiner behinderten Tochter ermittelt werden und diesen verbindlich entsprochen.Die Ermittlung des Patientenwille ist bisher zu keinen Zeitpunkt erfolgt.Es werden weiter sogar Verhütungsmittel gegen den Wille gespritzt.Zudem zwei weitere Spritzen,die
    als Grippeschutz bezeichnet wurden etc..Ich habe Anzeige wegen Körperverletzung erstattet,auch
    wegen Verdacht medizinischer Versuche,weil die Angaben der entstandenen Schädigungen bisher nicht dokumentiert sind.Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat abgelehnt Ermittlungen einzuleiten.Ich habe daher Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.Denn meine Anzeige bezeichnete folgende Delikte: nachhaltige Freiheitsberaubung,Körperverletzung,Verdacht medizinischer Versuche,arglistische Täuschung und Diskriminierung der Mutter und Tochter in Bezug auf die Behinderung der Tochter.
    Die Staatsanwaltschaft Regensburg bezog ihre Ablehung der Ermittlungen zur Anzeige aber lediglich auf Freiheitsberaubung.D.h.nicht auf nachhaltige Freiheitsberaubung.Ich habe auch die EU-Kommission informiert und darum gebeten,zu prüfen warum in Deutschland behinderte Menschen immer nach auf Grund ihrer Behinderung der Freiheit entogen sind.Ich habe mich dabei gerade auch auf die nachhaltige Freiheitsentziehung bezogen,weil zuvor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jede nachhaltige Freiheitsentziehung als unrechtmäßig beurteilt hat und behinderte Menschen durch derartige Nachhaltigkeit im Zivlrecht benachteiligt sind etc..Auf das neue Wunsch-und Wahlrecht haben behinderte Menschen lange gewartet.Ebenso darauf,daß keine Freiheitsentziehung aufgrund der Behinderung mehr erfolgen darf.Ich habe auch begründet,warum das Betreuungsrecht nicht mit der UNBRK vereinbar ist.(Selbstgewählte Assistenz ist tasächliche persönliche Unterstützung.Betreuer können diese
    “Personensorge”nicht leisten.Betreuer überlassen behinderte Menschen Institutionen-auch wenn ihnen die Gesundheitssorge übertragen ist.Die Institutionen achten nicht darauf,daß der Betreuer tatsächlich Unterstützung leistet und WIE GESCHEHEN behaupten sie,daß die Eingriffe etc.vom behinderten menschen gewollt waren,besprechen nicht die Risiken,ermöglichn keine leichte Sprache und dokumentieren die Schäden nicht etc..Eine lange “Geschichte” ! SEHR traurig,aber wahr !
    Ich kann mich Ihrer Meinung nur anschließen und finde das auch unerträglich.Denn bevor man die Gesundheitssorge etc.auf andere Menschen überträgt,muß die Notwendigkeit der Unterstütung nachgewiesen sein und diese notwendige Unterstützung dann auch tatsächlich durch den “Gesundheitssorger”erfolgen und nicht auf Institutionen übertragen werden.Der Betreuer soll nun abgesetz werden,aber ob dem Wunsch meiner behinderten Tochter und ihren frühenren mündlichen und schriftlichen Äußerungen,mich als Betreuer zu wollen entsprochen wird,steht in Frage.Meiner Tochter wurde bei der letzten Anhörung im Heim gesagt(zu keiner Anhörung wurde ihr eine Vertrauensperson gewährd)”Wird schon” und “Wird ein harter Kampf”.Das man derartige”Kämpfe” einen behinderten Menschen überhaupt zumutet,ist unglaublich.Es wird ja sogar oft behauptet,der Wille eines behinderten Menschen sei nicht eindeutig zu ermitteln.Wahrscheinlich liegt es daran,daß der Wille eben nicht in Freiheit ermittelt wird und frühere mündliche und schriftlich Äußerungen nicht beachtet werden.Man macht es komplizierter als es ist und verletzt eben Menschenrechte,was natürlich jeden Menschen verletzt und enorm belastet.Kein behindertes Kind darf mehr gegen den Willen der Eltern weggenommen werden??Dafür soll der Staat alles tun??Behinderte Menschen sind besonders auf den Erhalt der Familie angewiesen??
    Das Wunsch-und Wahlrecht wird bereits durch deratige Vorgehensweisen mehrfach eingeschränkt. Gegen die Aufforderung das Wunsch-und Wahlrecht drastisch einzuschränken,muß in jeden Fall vorgegangen werden,weil die Frage bei Anhörungen”Wss willst DU?” dann auch ein Hohn und Diskriminierung ist und keinesfalls LEICHTE SPRACHE !Gut das Sie sich dafür einsetzen.Danke-auch im Namen meiner behinderten Tochter.
    Mit freundlichen Grüßen

    #136

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